„Reparaturgesetz“: Habeck will bei Energiepreisbremse nachbessern
Robert Habeck will das Energiepreisbremsen-Gesetz anpassen. Für alle, die zu viel kassiert haben, könnte es ungemütlich werden.
Berlin - Berichten zufolge will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Regelung zur Energiepreisbremse überarbeiten. Das Ministerium habe eine Ressortabstimmung für ein „Reparaturgesetz“ zur Gas- und Strompreisbremse eingeleitet. Wichtigster Bestandteil der Gesetzesänderung: Die Umsetzung von Rückzahlungen, wenn Unternehmen im Zuge der Energiepreisbremsen zu viel Geld bekommen, berichtet das Handelsblatt von unter Berufung auf anonymen Quellen.

„In die Novelle fließen unter anderem die Ergebnisse von Gesprächen ein, die das Ministerium mit Energieversorgern, Unternehmen und Verbänden geführt hat“, zitierte die Zeitung die Ministeriumskreise. Bisher war geplant, dass Unternehmen erst nach Ablauf der Preisbremsen Ende 2023 überprüft werden. Durch die geplante gesetzliche Anpassung sollen Unternehmen nun auch währenddessen überprüft werden können, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sie zu viel Geld erhalten haben. Bei einer solchen Überprüfung müssen die betroffenen Firmen ihre Daten offenlegen und werden gegebenenfalls verpflichtet, staatliche Unterstützung, die sie zu viel erhalten haben, zurückzuzahlen, so das Handelsblatt.
Habecks Plan: Überprüfungen durch Wirtschaftsprüfer statt Behörde
Dem Bericht zufolge plant Robert Habeck, künftig „Prüfbehörden“ mit der Abwicklung von Rückzahlungen zu beauftragen. Da staatliche Stellen nicht über ausreichend Kapazitäten verfügen würden, soll diese Aufgabe durch eine Ausschreibung an private Organisationen vergeben werden. Dabei dürften insbesondere Wirtschaftsprüfer berücksichtigt werden, die Unternehmen auch beim Bezug von staatlicher Unterstützung beraten.
Diese Doppelrolle sorgte für Kritik. Anna-Marija Mertens, Geschäftsführerin von Transparency International Deutschland, sagte dem Tagesspiegel: Es solle „prinzipiell ausgeschlossen“ sein, „dass eine Beratungs- oder Anwaltsfirma, wenn sie im öffentlichen Auftrag und Interesse Anträge prüft, in der Sache zuvor für die Antragssteller beratend tätig sein darf“.
„Interessenkonflikte oder eine Verletzung etwaiger berufsrechtlicher Pflichten“ sollen ausgeschlossen werden, heißt es aus Ministeriumskreisen. Das Ministerium wolle demnach, mit dem „Reparaturgesetz“ klarstellen: Unternehmen, die gegen das Boni- und Dividendenverbot verstoßen, können gezwungen werden, sämtliche staatlichen Entlastungen durch die Energiepreisbremsen zurückzuzahlen. (AFP/rowa)