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Grundsteuer: Drei Bundesländer hinken bei der Abgabe hinterher

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Von: Lisa Mayerhofer

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Hätte das Chaos bei der Grundsteuer zumindest abgemildert werden können? (Symbolfoto)
Wie viele Grundsteuererklärungen sind bisher bei den einzelnen Bundesländern eingegangen? (Symbolfoto) © Eckhard Stengel/Imago

Eine Tabelle zeigt, wie viele Grundsteuererklärungen bisher bei den einzelnen Bundesländern eingegangen sind – mit recht unterschiedlichen Ergebnissen.

Berlin – Für die allermeisten Immobilienbesitzer in Deutschland ist Ende Januar die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Nur in Bayern haben die Menschen dafür noch drei Monate länger Zeit. Dabei dürften bundesweit nach wie vor immer noch viele Grundsteuererklärungen fehlen. Bis zum 31. Januar waren bundesweit etwa 71,36 Prozent der Erklärungen eingegangen, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gesagt hatte.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung war bereits verlängert worden. Ursprünglich war sie auf Ende Oktober 2022 festgesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs der Erklärungen war die Frist dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden.

Grundsteuererklärungen: Sachsen-Anhalt mit bester Abgabe-Quote

Das Team des Steuererklärungsprogramms WISO Steuer hat nun eine Tabelle veröffentlicht, die zeigt, wie viele Grundsteuererklärungen bisher bei den einzelnen Bundesländern eingegangen sind – mit recht unterschiedlichen Ergebnissen, berichtet chip.de. Schlusslichter bilden dabei das Saarland, wo nur 67 Prozent abgegeben wurden, gefolgt von Baden-Württemberg und Sachsen mit einer Quote von jeweils 68 Prozent.

Am fleißigsten waren die Eigentümer in Sachsen-Anhalt mit stattlichen 90 Prozent, gefolgt von Hamburg mit fast 86 Prozent und Bremen mit knapp 82 Prozent. Alle Bundesländer sind in dieser Tabelle aufgelistet – mit Ausnahme Bayerns, da ja dort die Frist noch einmal verlängert wurde:

Finanzämter wollen säumige Eigentümer erst einmal anschreiben

Die Finanzämter wollen bei nicht fristgerecht abgegebenen Grundsteuererklärungen zunächst säumige Immobilienbesitzer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Wie etwa ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen sagte, wird in einem Schreiben an die Abgabe der Erklärung erinnert und auch darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabgabe grundsätzlich Verspätungszuschläge und Zwangsgelder möglich sind. Sollten die säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer auch dann nicht reagieren, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht angeordnet, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen.

Mit Material der dpa

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