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Corona-Masken im Verbandkasten ab Februar Pflicht? Was beachtet werden muss

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Von: Tobias Utz

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Ab Februar gibt es neue Regeln für den Verbandskasten im Auto. Eine Pflicht, diese umzusetzen, gibt es hingegen noch nicht: was Sie dazu wissen müssen.

Berlin – In jedes Auto gehört ein Verbandskasten. Was dieser beinhalten muss, regeln Paragraph 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die sogenannte DIN-Norm 13164. Diese wurde zuletzt im Februar 2022 aktualisiert, was eine wichtige Änderung im Verbandkasten mit sich bringt.

Laut der aktualisierten Version, die eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2023 hat, müssten Verbraucherinnen und Verbraucher ab Februar immer zwei Corona-Schutzmasken (OP-Masken) ins Auto legen. FFP2-Masken sind damit demnach nicht gemeint. Die Masken sollen im Falle eines Verkehrsunfalls für mehr Fremd- und Eigenschutz sorgen.

Masken im Verbandkasten als Pflicht? So ist die Lage

So weit, so eindeutig: Doch die Lage ist weitaus komplizierter. Bei der aktualisierten DIN-Norm handelt es sich lediglich um eine Regel, keine Pflicht. Grundlage dieser ist der eingangs erwähnte Paragraph der StVZO. Dafür formal verantwortlich ist das Bundesverkehrsministerium. Laut Angaben des ADAC plant das Ministerium „derzeit“ allerdings keine Anpassung des Paragraphen an die DIN-Norm.

Maske im Verbandskasten
Sind Masken Pflicht im Verbandskasten? (Symbolfoto) © Ruediger Rebmann / Imago Images

Deshalb kann in diesem Kontext nicht von einer verpflichtenden Änderung im Auto die Rede sein. Es handelt sich lediglich um eine Regel. Sprich: Autofahrerinnen und Autofahrer müssen vorerst nicht den Verbandskasten nachrüsten.

Das „Deutsche Institut für Normung“ definiert eine DIN-Norm als „grundsätzlich freiwillig“. „Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend“, heißt es in den Ausführungen des Instituts.

Maskenpflicht im Verbandskasten
Sind Masken Pflicht im Verbandskasten? (Symbolfoto) © Stephan Schulz / imageBROKER / Imago Images

Der „Bundesverband Medizintechnologie“ hält die aktualisierte Norm hingegen für förderlich. „Aus Erfahrung ist bekannt, dass das Tragen von Masken die Hemmschwelle bei der Hilfestellung senkt, ähnlich wie bei den Handschuhen. Es geht dabei um den wechselseitigen Schutz des Unfallopfers und des Ersthelfers“, erklärt die stellvertretende BVMed-Geschäftführerin, Dr. Christina Ziegenberg, laut einer Mitteilung.

Das muss in einem Verbandskasten enthalten sein

Generell gilt: Verbandsmaterial kann nicht ablaufen, da es steril vom Hersteller verpackt wird. Einem Bericht des MDR zufolge beträgt die Haltbarkeit des Materials, wie zum Beispiel Kompressen, mindestens vier Jahre. Deshalb ist es dennoch sinnvoll, den Inhalt des Verbandskastens nach mehreren Jahren auszutauschen.

Kein Verbandskasten im Auto: Strafe droht

Autofahrerinnen und Autofahrer, die keinen Verbandskasten im Wagen haben, müssen bei Polizeikontrollen übrigens mit einer Strafe rechnen. Laut Angaben des ADAC können bis zu zehn Euro fällig werden. Es handelt sich um eine Art Verwarnung. (tu)

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