Auch bei den Taten am Uelzener Bahnhof hilft das Cap den Ermittlern bei der Identifizierung des Angeklagten. Auf den Bildern der Überwachungskamera sind zwei Männer zu erkennen, die zunächst einen jungen Mann anrempeln und dann verschwinden. Später tauchen die beiden im Zusammenhang mit der Frau auf, deren Rucksack beinahe gestohlen wird. Sie erzählt: „Einer von denen hat versucht, mich abzulenken, der andere meinen Rucksack mit dem Fuß wegzuschieben.“ Genau beschreiben kann sie die Täter gestern allerdings nicht mehr. „Es ist fünf Jahre her, es ging schnell, es war dunkel“, sagt die heute 61-Jährige.
Der damals bestohlene und mit Tränengas attackierte Mann vom ZOB kann nicht mehr vor Gericht aussagen – er ist inzwischen verstorben. Die Frau hingegen erinnert sich noch an den Vorfall: „Da war ein Betrunkener auf einer Parkbank, der winselte, weil ihm die Augen tränten.“ Der Mann sei schon älter und alleine dort gewesen: „Der konnte sich nicht wehren.“
In ihrem Plädoyer betont die Vertreterin der Staatsanwaltschaft mehrfach: „Ich bin überzeugt davon, dass das so gewesen ist wie in der Anklage beschrieben.“ Lediglich wenige Details hätten sich anders dargestellt, doch im Großen und Ganzen gebe es keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Auch die Vorstrafen des 32-Jährigen zeigten ihrer Ansicht nach: „Außer mit einer Freiheitsstrafe kann man bei dem Angeklagten nichts mehr erreichen.“ Sie fordert zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung.
Die Verteidigerin sieht das naturgemäß anders. Der Mittäter sei bis heute unbekannt, das sei „eines der zentralen Probleme“, erklärt sie. Am Cap seien mehrere Spuren gefunden worden. „Wir können nicht ausschließen, dass auch der Unbekannte das mal aufgesetzt hatte.“ Möglicherweise habe dieser auch unabgesprochen versucht, den Rucksack zu stehlen, während der Angeklagte sich nur unterhalten wollte. Der Taxifahrer habe bestätigt, dass er ihren Mandanten grob gepackt habe, sodass dieser sich erschreckt und gewehrt habe. Das Handy sei wieder da, die 40 Euro hätte der Zeuge einstecken können. Sie fordert zwei Jahre auf Bewährung – vergeblich.