Laut SVO, die im Landkreis für die Trinkwasserversorgung und in den Samtgemeinden Aue und Rosche für die Abwasserentsorgung zuständig ist, sind alle größeren Standorte mit einer Notstromversorgung ausgestattet. Konkret bedeute dies, dass die vier Wasserwerke und zwei Kläranlagen der SVO über Notstromaggregate mit entsprechendem Treibstofftank verfügen, so Thomas Hans, zuständig für Unternehmenskommunikation. Diese Systeme kämen zum Teil auch an Druckerhöhungsstationen im Trinkwassernetz und an Abwasserpumpwerken zum Einsatz. So könne man im Fall der Fälle gewährleisten, dass die Anlagen weiterlaufen
Wie lange die Ver- und Entsorgung bei einem flächendeckenden und lange anhaltenden Stromausfall aufrecht erhalten bleibt, ist laut SVO schwer abzuschätzen. Entscheidend sei die Verfügbarkeit der benötigten Betriebsstoffe. Für die Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen sei im Katastrophenfall der Landkreis zuständig. Thomas Hans betont jedoch: „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kommt in einem aktuellen Stresstest zu dem Schluss, dass stundenweise Krisensituationen für den kommenden Winter zwar nicht ausgeschlossen sind, aber sehr unwahrscheinlich bleiben.“
Für die Stadt Uelzen sind die mycity-Stadtwerke für die Trinkwasserversorgung zuständig. Auch hier gibt es entsprechende Vorkehrungen, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilt. „Stadtwerke unterliegen als Energieversorgungsunternehmen den gesetzlichen Auflagen für
kritische Infrastrukturen. Diese schreiben umfangreiche Regelungen im Bereich der Aufbau- und Ablauforganisation vor“, erklärt Birte Nissen-Ankersen. Dazu gehört beispielsweise die entsprechende technische Ausrüstung für die Sicherung der systemrelevanten technischen Anlagen. Auf gut deutsch: Auch bei einem Stromausfall sind die Stadtwerke in der Lage, die Hansestadt weiterhin mit Trinkwasser zu versorgen.
Sollte es zu einer Großstörung kommen, stehe man in engem Kontakt mit allen anderen Notfallorganisationen von Stadt und Landkreis. So seien auch die Stadtwerke jederzeit in der Lage, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Im Katastrophenfall gilt für die Stadtwerke dasselbe wie für die SVO. Denn dann übernehmen andere Organisationsstrukturen wie der Staat oder der Landkreis und legen die priorisierten Maßnahmen fest.