„Diese Tat zeigt, wie schnell es gehen kann, und ein unbescholtener Mann gerät in einen Albtraum“, sagte der Staatsanwalt. Er schilderte erneut die Vorgänge der Tatnacht, in der der Angeklagte gemeinsam mit einem Bekannten einen 55-Jährigen zunächst brutal zusammengeschlagen und ihn anschließend beraubt haben soll. „Dem Angeklagten ging es nicht nur um Geld, sondern um die Ausübung von Gewalt“, sagte der Staatsanwalt.
Der 43-Jährige und sein Komplize hätten ihr Opfer bis zur Wehrlosigkeit geprügelt, sodass dieses „ernsthaft fürchtete, ums Leben zu kommen“. Später habe der Angeklagte ein falsches Alibi für die Tatzeit angegeben.
Der Forderung des Staatsanwaltes stimmte der Vertreter der Nebenklage vollumfänglich zu. „Er hat das Opfer nur noch als Gegenstand betrachtet“, betonte er. Wegen der schweren psychischen Folgen beantragt er zudem die Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro an das Opfer.
Die Vertreter der Verteidigung forderten hingegen einen Freispruch für ihren Mandaten und erklärten, die Kriterien für eine Sicherheitsverwahrung seien nicht gegeben. Die Anzahl der Taten sei als Grund nicht genug.
In ihrem Plädoyer stimmten sie nur in einem Punkt mit dem Staatsanwalt überein: dass das Opfer einen Albtraum erlebt habe. Aus ihrer Sicht ist jedoch nicht klar, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war. Die Aussagen des Geschädigten seien teilweise unklar, zudem sei dieser stark alkoholisiert gewesen. Auch habe sich das Opfer nicht an die auffälligen Tätowierungen auf der Faust des 43-Jährigen erinnert. Das falsche Alibi habe dieser unter Alkoholeinfluss angegeben – „er konnte das alles nicht begreifen“, meinte der Verteidiger.