Der rechtliche Rahmen für den Einsatz von Bodycams war 2019 mit dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz geschaffen worden – zu Zeiten, in denen ein Polizist längst nicht mehr als Respektsperson galt. Wüste Beschimpfungen bis hin zu Bedrohungen und körperlichen Angriffen haben auch schon Uelzener Polizisten über sich ergehen lassen müssen. Ralf Munstermann, der auf mehr als 40 Berufsjahre schaut, spricht von einer besorgniserregenden Entwicklung. „Es ist viel unberechenbarer geworden“, sagt er.
Ein Polizist müsse jetzt immer auch damit rechnn, dass sein Gegenüber bewaffnet sei. Messer seien verbreitet. „Wir müssen uns heute besser schützen“, sagt er. Insofern sei die Bodycam und die Wirkung, die sie im Einsatz habe, zu begrüßen. Der Umgang mit den Geräten sei inzwischen routiniert – „das ist selbstverständlich“. Die rechtlichen Vorgaben seien bekannt, gefilmt werden darf nicht in Privatwohnungen, aber auf der Straße und im öffentlichen Räumen.