Die „allgemeinmedizinische oder hausärztlich-internistische Versorgung der Gefangenen und Sicherungsverwahrten inklusive der Opioidsubstitution“ solle im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages für die Hauptanstalt der JVA Uelzen vergeben werden, heißt es in der Leistungsbeschreibung.
Bewerben können sich sowohl Ärzte als Einzelpersonen, aber auch ganze Arztpraxen, Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Kliniken oder aber mehrere Fachärzte für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), wobei mindestens ein Arzt schon jetzt möglichst über die Zusatzqualifikation „Suchtmedizinische Grundversorgung“ verfügen soll.
Gefordert sind regelmäßige Sprechstunden in der JVA selbst von montags bis freitags. Dazu müssen die Zugangs- und Entlassungsuntersuchungen durchgeführt, Haft-, Arrest-, Transport-, Sport- und Arbeitsfähigkeit festgestellt werden.
Hinzu kommen dann neben den üblichen ärztlichen Aufgaben aber auch haftspezifische Dinge wie die Verantwortung für die Aufbewahrung aller Arzneimittel (inklusive der Suchtersatzstoffe), Heil-, Hilfs- und Verbrauchsmittel oder die ärztliche Überwachung der Anstaltsverpflegung und auch der ersten Leichenschau im Falle des Todes eines JVA-Insassen. Zudem soll eine Rufbereitschaft organisiert werden, die Notfälle innerhalb der Mauern der JVA Uelzen auch außerhalb der normalen Dienstzeiten abdeckt.
Die Justizvollzugsanstalt verfüge „über eine gut ausgestattete medizinische Abteilung sowie medizinisches Fachpersonal“, so das Logistik Zentrum Niedersachsen.
Wie ist denn die ärztliche Versorgung der Gefangenen in Uelzen grundsätzlich organisiert? Dazu erklärt Christian Lauenstein, der Pressesprecher des niedersächsischen Justizministeriums: „Die ärztliche Versorgung wird derzeit durch mehrere Ärzte sichergestellt. Für die Hauptanstalt ist ein Arzt mit der Facharztausrichtung Innere Medizin tätig. Zwei weitere Ärzte sind jeweils auf Honorarbasis mit einem wöchentlichen Stundenanteil für den Bereich der Psychiatrie und Suchtmedizin zuständig. Für die Abteilung Lüneburg der JVA Uelzen ist darüber hinaus ein Arzt auf Honorarbasis mit der Facharztausrichtung Chirurgie tätig.“
Die jetzt laufende Ausschreibung diene „insgesamt der (personellen) Fortentwicklung der ambulanten medizinischen Versorgung in der JVA Uelzen“, so Lauenstein. Der gegenwärtig in der Hauptanstalt tätige Arzt sei auf Basis eines privatrechtlichen Vertrages mit der JVA Uelzen tätig. „Dieser Vertrag läuft auch nicht aus oder soll beendet werden.“
Die Haushaltsmittel für die JVA Uelzen im Zusammenhang mit der ärztlichen Versorgung seien deshalb auf 510 000 Euro festgelegt worden, weil sich dieser Wert „insbesondere nach der Anzahl der Gefangenen und dem geschätzten Bedarf“ errechnet habe. Beispielsweise im Vergleich zur JVA Sehnde und der JVA für Frauen in Vechta, für die ebenfalls solche Ausschreibungen parallel erfolgt sind, seien in der JVA Uelzen weniger Gefangene untergebracht, sodass auch weniger Haushaltsmittel veranschlagt worden seien.
• Die JVA Uelzen ist eine Einrichtung des geschlossenen Vollzuges. Sie wurde 1987 in Betrieb genommen und ist mit einer Belegungsfähigkeit von 258 Haftplätzen für erwachsene Männer mit einer Haftdauer von bis zu fünf Jahren (durch besondere Zuweisung auch bis zu 15 Jahren) zuständig.
• Die Anstaltsleitung liegt bei Sabine Hamann, Leitende Psychologiedirektorin. Die JVA hat rund 180 Mitarbeiter.
• Die Hauptanstalt mit der Anschrift Breidenbeck 15 in Uelzen verfügt über sechs Häuser. In Haus 1 sind vier Wohngruppen des Erst- und Regelvollzuges sowie die Aufnahmeabteilung untergebracht, in Haus 2 und 3 je vier weitere Wohngruppen für den Regelvollzug von „langstrafigen Gefangenen“. Haus 3 verfügt zudem über Schulräume, einen besonders gesicherten Raum und einen Arrestraum. In Haus 4 befinden sich die Räume für die Arbeitstherapie, Werk-, Bastel- und Gruppenräume. Haus 5 mit vier Wohngruppen beinhaltet die sozialtherapeutische Abteilung, Haus 6 zwei weitere Wohngruppen mit der Freigangsabteilung (offener Vollzug) sowie Schulungs- und Unterrichtsräumen für die Vollzugsbediensteten.