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„Unverständnis“: Abgestellte Autos erregen Gemüter in Westerweyhe

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Von: Norman Reuter

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Diese Autos erregen die Gemüter. Sie stehen an der Straße „Am Diecksberg“ in Westerweyhe, machen – im landläufigen Sinne – keinen guten Eindruck. Ortsbürgermeister Karl-Heinz Günther berichtet, dass sie dort dauerhaft stehen, weswegen das öffentliche Erscheinungsbild leide.
Diese Autos erregen die Gemüter. Sie stehen an der Straße „Am Diecksberg“ in Westerweyhe, machen – im landläufigen Sinne – keinen guten Eindruck. Ortsbürgermeister Karl-Heinz Günther berichtet, dass sie dort dauerhaft stehen, weswegen das öffentliche Erscheinungsbild leide. © Reuter, Norman

In Westerweyhe herrscht Unmut über an zwei Straßen abgestellte Autos. Damit könne die Straßenreinigung nur bedingt erfolgen, zudem leide das öffentliche Erscheinungsbild, sagt der Ortsbürgermeister. Einzelne Wagen machen – im landläufigen Sinne – keinen guten Eindruck. Der Eigentümer spricht von Oldtimern. Aber wie ist das überhaupt? Dürfen Straßen als Dauerparkplätze herhalten?

Uelzen-Westerweyhe – Als jüngst Ortsratsmitglieder zusammen mit Mitarbeitern der Uelzener Verwaltung zur traditionellen Ortsbegehung aufbrachen, gehörten die Straßen „Im Sinsch“ und „Am Diecksberg“ zu den Stationen bei ihrem Rundgang in Westerweyhe. Dort stehen Autos, die Straßenbewohner als auch die Gewählten beschäftigen. Und das seit mindestens einem Jahr. Es herrscht Unmut.

Dicht an dicht, dass kaum ein Finger zwischen ihnen passt, stehen sie am Montag am Straßenrand. An einzelnen sind norwegische Kennzeichen angebracht. In einen Fall ist eine TÜV-Plakette von einem Magnet verdeckt. Ein VW-Polo hat Grün angesetzt, weist an mehreren Stellen Rost auf. In den Wagen ist allerlei zu entdecken: Reifen, Hölzer, eine Säge,...

Ortsbürgermeister Karl-Heinz Günther ist wieder von Anwohnern darauf angesprochen worden, was mit den Wagen sei. Sie stünden immerzu an den Straßen, eine Straßenreinigung könne dort nicht erfolgen, hat er zu hören bekommen. Günther: „Ich kann verstehen, dass Unverständnis herrscht. Immerhin zahlen die Anwohner für die Straßenreinigung.“ Zudem leide auch das öffentliche Erscheinungsbild.

Grundsätzlich erklären Polizei, die Zulassungsstelle und Verkehrswacht auf Anfrage, dass es zulässig ist, dauerhaft Fahrzeuge an Straßen abzustellen. „Die Straßenverkehrsordnung sieht hier bei Pkw keine Einschränkungen der Parkdauer vor“, heißt es von der Zulassungsstelle des Landkreises. Fahrzeuge müssten allerdings zugelassen und verkehrssicher sein. Vorweggenommen sei an dieser Stelle schon mal: Der Eigentümer besagter Wagen in Westerweyhe erklärt, dies sei der Fall. Er widerspricht auch der Darstellung, sie würden nicht bewegt.

Immerhin: Als die AZ sich gestern noch einmal ein Bild von der Lage vor Ort macht, dabei auch mit dem Eigentümer spricht, sind zwei der Wagen, die Montag am Diecksberg standen, nicht mehr zu entdecken. Er habe sie weggefahren, um Platz für die Abfuhr von Sperrmüll zu schaffen, erklärt der Eigentümer. Wohin er sie fuhr, dazu sagt er nichts.

Also alles nur eine Kampagne gegen ihn, wie der Eigentümer meint? Die Polizei berichtet, dass bereits vor einem Jahr wegen der abgestellten Autos eine Anzeige im Uelzener Kommissariat gestellt wurde. Vor Ort seien die Wagen in Augenschein genommen und der Stadt berichtet worden. Aus dem Rathaus heißt es dazu: „Die Situation ist ärgerlich. Eine rechtliche Grundlage für ein Eingreifen besteht hier jedoch nicht.“

Auch bei der Unteren Umweltbehörde ist der Fall bekannt: Bei einer Ortsbesichtigung sei festgestellt worden, dass die Fahrzeuge über eine gültige Hauptuntersuchung verfügten, erklärt der Landkreis. Lediglich auf dem Privatgrundstück hätten sich Fahrzeuge befunden, die keine gültige Hauptuntersuchung besaßen und bei denen somit eine weitere Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig sei. Aus diesem Grund sei ein abfallrechtliches Verfahren eingeleitet worden.

Alle 14 Tage fährt ein Fahrzeug der Straßenreinigung die beiden Straßen ab. Dass weder „Im Sinsch“ noch „Am Diecksberg“ für die Reinigungszeiten Halteverbote gelten, wie das bei Straßen in der Kernstadt der Fall ist, weswegen dort bei Verstößen Strafzettel drohen, erklärt die Stadt mit einem befürchteten Schilderwald in den Orten. Zudem könnten Kontrollen durch das Ordnungswesen für all diese Straßen nicht gewährleistet werden. In den Dörfern klappe „in der Regel“ das Freihalten der Fahrbahn für die Reinigung „sehr gut“.

Der Eigentümer besagter Wagen in Westerweyhe räumt ein, dass die Straßenreinigung schon mal einen Bogen um seine Fahrzeuge fahren müsse. Aber: Er selbst greife deshalb zum Besen und reinige die Straße. Aber warum braucht er überhaupt so viele Wagen? Fünf gehörten ihm, drei seien auf den Partner seiner Mutter zugelassen, sagt der Mann. Angesichts des Alters der Autos seien es Oldtimer, und die sammle er.

Die Stadt kündigt an, noch einmal mit dem Eigentümer sprechen zu wollen.

KOMMENTAR: Es mag rechtlich sauber sein, anständig ist es nicht!
Von Norman Reuter

Ist ein Wagen älter als 30 Jahre, gilt er als Oldtimer. Im Fall der Westerweyher Autos mag das zutreffend sein. Und es mag sich auch bei dem Eigentümer um einen Liebhaber von Automobilen handeln. Das soll hier nicht in Abrede gestellt werden. Aber die Wagen haben nichts von dem, was gemeinhin unter Oldtimern verstanden wird. Und von der liebevollen Pflege, die Oldtimer üblicherweise von ihren Besitzern erfahren, ist auch nichts zu spüren.

Der Eigentümer der Wagen führt eloquent aus, dass Schönheit im Auge des Betrachters liege. Wenn also ein mit Rost und Grünschicht überzogener VW-Polo, der als Lagerstätte dient, nicht gefalle, sei das ein Problem derjenigen, die damit ein Problem haben. Das ist eine Haltung, die man haben kann, man muss sie aber nicht teilen. Rücksicht auf andere lässt der Eigentümer hier vermissen. Damit mag es rechtlich zwar sauber sein, die Fahrzeuge an den Straßen abzustellen, anständig ist das Verhalten damit aber noch lange nicht.

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