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Spektakulärer Diebstahl in Uelzen: Beschäftigter im Einzelhandel ergaunert mehr als 200.000 Euro

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Von: Norman Reuter

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Weil er für die Kassen im Lebensmittelmarkt zuständig war und entsprechende Berechtigungen besaß, hat der 34-Jährige Gelder in erheblichen Umfang abzweigen können.
Weil er für die Kassen im Lebensmittelmarkt zuständig war und entsprechende Berechtigungen besaß, hat der 34-Jährige Gelder in erheblichen Umfang abzweigen können. © Jens Büttner

Über Jahre hinweg hat sich in Uelzen ein Beschäftigter im Einzelhandel aus den täglichen Geschäftseinnahmen bedient und so letztlich einen Betrag von mindestens 207 425 Euro ergaunert. Jetzt hatte er sich vor dem Uelzener Amtsgericht zu verantworten.

Uelzen ‒ Das Uelzener Amtsgericht hat einen 34-Jährigen gestern wegen besonders schweren Diebstahls in 173 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Seine Ehefrau hat sich der Geldwäsche schuldig gemacht, weil bei den Taten erbeutete Beträge letztlich auf ihrem Konto landeten. Sie wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Dass die Taten über Jahre unentdeckt blieben und dass sich der entstandene Schaden in einer solchen Dimension bewegt, hat gestern den Vorsitzenden Richter Rainer Thomsen ungläubig den Kopf schütteln lassen: „Ich bin immer noch schockiert, dass das möglich war“, sagte er. Der 34-Jährige habe das große Vertrauen, dass der Arbeitgeber ihn gesetzt hatte, schamlos ausgenutzt.

Beschäftigt war der Verurteilte bis zum Herbst 2021 in der Uelzener Filiale einer Lebensmittelmarkt-Kette und war dort im Kassenbüro unter anderem für Abrechnungen zuständig. Dabei hatte er die Berechtigung, Änderungen im Bestandssystem vorzunehmen, wenn beispielsweise an Mitarbeiter herausgegebene und eingelöste Gutscheine von Kassierern falsch gebucht worden waren. Der 34-Jährige gaukelte teilweise im Rhythmus von ein bis zwei Tagen vor, dass solche Gutscheine falsch gebucht worden seien. Die Gutscheine hat es dabei nie gegeben, die Beträge steckte er ein. Sie bewegten sich zwischen 150 und 2280 Euro. Der Mann sagt gestern vor Gericht: „Es ist zur Gewohnheit geworden.“ An Mitarbeiter ausgezahlte Corona-Prämien in Form der Gutscheine hätten ihm in die Karten gespielt: „Da war mehr möglich.“

Von dem Geld hatte sich der Mann unter anderem drei Autos gekauft. „Man hat das Geld verlebt. Essen, eine Fahrt an die Ostsee, Urlaub“, zählt er auf.

Dass die Tat lange unentdeckt blieb, wurde gestern auch damit erklärt, dass solche Gutscheine nach der Nutzung geschreddert werden müssen. Letztlich flog der 34-Jährige doch auf. Ein von der Lebensmittelmarkt-Kette bestellter Revisor konnte den Schaden ermitteln. Die Vorgehensweise des Uelzeners war für die Kette Anlass, wie besagter Revisor vor Gericht aussagt, bundesweit zu prüfen, ob auch in anderen Filialen diese Diebstahlsmasche Anwendung findet.

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