Dass er wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher verurteilt wurde, darüber berichtete zunächst die Braunschweiger Zeitung. Nach deren Recherchen sprach das Amtsgericht Hannover per Strafbefehl eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 130 Euro gegen ihn aus, weil er sich Ende 2020 drei Mal mit einer 14-Jährigen zum bezahlten Geschlechtsverkehr in einem Hotel getroffen hatte, und zwar jeweils in Hannover.
Mit der Strafe von 90 Tagessätzen gilt eine Person nicht als vorbestraft. Die Stadt Braunschweig soll ihm laut Medienberichten aber Hausverbot für die Diensträume erteilt haben. Der Mediziner soll dann über Monate weiter von zu Hause gearbeitet haben, bevor er um die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gebeten hat. Dem kam der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig kurz vor Weihachten nach. Ende Januar scheidet der Mann nun aus dem Dienst aus.
Laut Braunschweiger Zeitung läuft noch ein internes Disziplinarverfahren gegen den Mediziner. Die Stadt Braunschweig äußert sich weder dazu noch zum Hausverbot. In Personalangelegenheiten würden für die Verwaltung strenge Verschwiegenheitspflichten gelten, weshalb die Stadt Braunschweig grundsätzlich zu schwebenden Verfahren keine Stellung nehme, heißt es auf Anfrage.
Die AZ hat versucht, den Mediziner telefonisch zu erreichen, hat ihm zudem eine E-Mail mit der Möglichkeit der Stellungnahme geschickt. Bis zum Redaktionsschluss gestern Abend erhielt die AZ keine Antwort.