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Schwurgericht verhandelt Axt-Angriff im Uelzener Böh

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Von: Lars Becker

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Urteil im Prozess um den sogenannten Axtmörder von Kalletal
Ein Angriff mit einer Axt - hier ein Symbolbild - wird ab dem 7. März in Lüneburg verhandelt. © Carsten Linnhoff/dpa/Archivbild

Am Landgericht Lüneburg wird ab dem 7. März gegen einen 28-Jährigen verhandelt, der laut Anklage versucht haben soll, sein Opfer im Uelzener Böh mit einer Axt zu töten.

Uelzen/Lüneburg – „Axt-Attacke in Uelzen: Angreifer festgenommen“: So titelte die AZ in der Montagsausgabe vom 19. September letzten Jahres. Sonnabends zuvor hatte ein alkoholisierter Bewohner der Uelzener Obdachlosenunterkunft im Böh nach Polizeiangaben spätnachmittags im Streit versucht, einem jüngeren Mann (21) mit einer Axt auf den Kopf zu schlagen.

Wegen eines versuchten Tötungsdeliktes hatte das Amtsgericht Soltau Haftbefehl erlassen, der Tatverdächtige war nach der richterlichen Vorführung in die JVA Lüneburg gebracht worden.

Am Landgericht Lüneburg beginnt nun am Dienstag, 7. März, um 9.30 Uhr in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen den 28-Jährigen wegen versuchten Totschlags. Der Angeklagte befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft und wird zum Prozess von Justizbeamten vorgeführt.

Acht Zeugen am ersten Verhandlungstag

Zwei Fortsetzungstermine sind auf den 13. und 22. März (jeweils um 9.30 Uhr in Saal 21) angesetzt. Wie das Landgericht mitteilt, hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind acht Zeugen geladen.

Das Opfer des Axt-Angriffs soll am Tattag in der Unterkunft im Böh zunächst einer Frau ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin, so klagt es die Staatsanwaltschaft Lüneburg an, sei der 28-Jährige mit einer Axt auf den 21-Jährigen zugelaufen und habe versucht, diesen am Kopf zu treffen. Mit Hieben habe er die Eingangstür und ein erst am Vortag notdürftig repariertes Fenster beschädigt.

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