Riedl selbst spricht von unbewiesenen Vorwürfen, die ihm gegenüber erhoben werden. „Ich habe nichts Unrechtes getan.“ Er führt aus, dass das Tragen von Masken bei Kindern die vitale Atemfunktion einschränke. Die Maske mache krank. Er selbst bezeichnet sich als gläubigen Menschen – es gehe auch um einen Akt der Barmherzigkeit, so Riedl.
Er erklärt zudem, es sei zu unterscheiden zwischen einem Gesundheitszeugnis und einem Attest. Insofern sehe er auch nicht, dass hier der angeführte Paragraf 278 Anwendung finden könne.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Lüneburg dauern die Ermittlungen noch an – mit einem Abschluss sei binnen der nächsten Wochen zu rechnen. Danach werde geprüft, ob ein hinreichender Tatverdacht bestehe und Anklage gegen den Arzt erhoben werde.
In Verordnungen von Bund und Ländern, die dem Infektionsschutz in der Corona-Pandemie dienen, sind Vorgaben zum Tragen von Masken zu finden. Dort sind auch Ausnahmen geregelt.
Dr. Günther Riedl wurde bei der Kommunalwahl im September für die Alternative für Deutschland (AfD) in den Rat der Hansestadt Uelzen gewählt.