Trotzdem war er im Juni 2021 auf die abstruse Idee gekommen, ein Video auf dem Portal TikTok einzustellen, das er mit einer verbotenen Parole der Waffen-SS versah. Spezialisierte Beamte des Bundeskriminalamtes hatten den Beitrag entdeckt.
Gegen einen Strafbefehl über 2000 Euro hatte der Mann, der im Uelzener Südkreis lebt, Einspruch eingelegt. Deshalb kam es jetzt zur Verhandlung im Amtsgericht Uelzen.
Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, berief sich dabei auf seine schriftliche Aussage. Er habe das Video seiner Partnerin und der gemeinsamen Beziehung gewidmet, dahinter verberge sich keinerlei politische Einstellung. Er distanziere sich von der NS-Ideologie. Ihm sei der Ursprung des Spruches nicht bekannt gewesen.
Richter Walter Graf Grote machte deutlich, dass der Mann in der Vergangenheit juristisch häufiger darauf hingewiesen worden sei, was unangemessen sei: „Ich glaube ihnen nicht so ganz, dass Ihnen nicht bewusst war, wer den Spruch genutzt hat.“
Weil im Raum stand, dass das Urteil noch höher ausfallen könnte als der Strafbefehl, zog der 47-Jährige diesen schließlich zurück.