Laut der Kreisverwaltung entspricht das einem Gebiet von mehr als 6960 Hektar. Lediglich der Landkreis Rotenberg (4,89 Prozent) hätte nach der erarbeiteten Studie prozentual noch ein größeres Gebiet zur Verfügung zu stellen (siehe Infokasten).
Der Landkreis Uelzen und die Windenergie – das ist eine wechselvolle Geschichte. Im zurückliegenden Jahr wurde die Kreisverwaltung in ihren Bemühungen, sie voranzubringen, jäh ausbremst. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht erklärte im Februar das Teilgebiet Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für unwirksam.
Im RROP waren 22 Flächen im Landkreis Uelzen ausgewiesen worden, in denen der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen möglich sein sollte – was 1,32 Prozent der Kreisfläche entspricht. Seit dem Urteil müssen geplante Windkraftanlagen als Einzelfälle geprüft werden, was zeitaufwendiger ist. Seit dem Urteil wurden nach Kreisangaben drei Windparks mit zehn Rädern und eine weitere Einzelanlage genehmigt.
Grund für das Urteil waren vor allem die Tieffluggebiete der Bundeswehr für Hubschrauber im Landkreis. Sie berühren 20 der 22 der bislang ausgeguckten Windkraftflächen. Angesichts einer solchen Gemengelage überrascht die Vorgabe des Landes, dass nun 4,79 Prozent der Kreisfläche ausgewiesen werden sollen. Gegenüber der AZ erklärt der Pressesprecher des Landes-Umweltministeriums, Matthias Eichler, allerdings, dass bei der Studie für die neuen Flächenziele Belange des Militärs berücksicht und auch Tiefflugstrecken abgefragt worden seien.
Inzwischen zeigt die Bundeswehr Kooperationsberationsbereitschaft und hat ihre Tiefflug-Daten dem Landkreis überlassen, damit dieser rechtssicher Windernergie-Flächen ausweisen kann.
Ob die Kreisverwaltung, wie die AZ fragt, es für realistisch hält, die jetzt vom Land gestellte Vorgabe von 4,79 Prozent erfüllen zu können, dazu war zunächst keine Aussage zu bekommen. Für eine solche Bewertung sei es noch zu früh, heißt es. Das Flächenziel wirft auch Fragen bei der Kreisverwaltung auf: Sie will sich intensiv mit den vom Umweltministerium vorgestellten Unterlagen befassen. Man wolle nachvollziehen, wie das Ziel entwickelt worden sei – auch im Verhältnis zu den Vorgaben für andere Landkreise. Das Zustandekommen des Flächenziels werde dabei auf Plausibilität zu prüfen sein. Schließlich falle ins Auge, dass einige, ebenfalls ländlich strukturierte Landkreise lediglich knapp ein Prozent der Fläche erreichen müssten. „Was auffällt ist, dass es Landkreise gibt, deren Flächenziele als Sollwerte unter den heutigen Windkraftflächen, sprich den heutigen Ist-Werten, liegen. Dort könnten also Windkraftanlagen abgebaut werden, gleichzeitig sollen Landkreise wie Uelzen ihre Windkraftflächen vervielfachen. Das wirkt absurd“, so Landrat Dr. Heiko Blume.
Der Weg über ein RROP, mehr Windenergie-Flächen auszuweisen, ist mühselig, wie der Kreis schildert. Dieser Prozess werde inklusive der entsprechend gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren mehrere Jahre dauern. Außerdem: „Ein Ausbau der Windenergie in diesem enormen Umfang wird nur dann möglich werden, wenn hinter diesem Ziel andere Belange deutlich zurückgestellt werden. Dies betrifft beispielsweise das Landschaftsbild oder den Artenschutz – gegebenenfalls aber auch Abstände zur Wohnbebauung.“
Eine „andere Denke“, um die Windenergie voranzubringen, braucht es auch nach Einschätzung von Thorsten Riggert. Dass immer wieder neue Gutachten zu Flora und Fauna in Auftrag gegeben würden, sei nicht zielführend. „Wir können nicht auf die Ewigkeit planen“, so Riggert. Grundsätzlich sieht er die ausgegebenen Ziele aber als positiv an. Im Gegensatz zu Photovoltaik sei bei der Windenergie der Flächenverbrauch zu vernachlässigen. Menschen und Kommunen könnten profitierten, wenn sie sich an Bürgerwindparks beteiligten: „Dann bleibt die Wertschöpfung vor Ort.“