Der Landkreis ist zusätzlich damit beschäftigt, an allen weiterführenden Schulen Fenster mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit austauschen zu lassen. Auch wird der Landkreis dort, wo es technisch möglich und sinnvoll ist, sogenannte raumlufttechnische Anlagen (RLT) beschaffen und installieren lassen. Der Einsatz solcher RLT entbindet nach dem aktuellen „Rahmenhygieneplan Schule (6.1.)“ von der Pflicht zum regelmäßigen Lüften während des Unterrichts, denn der Luftaustausch mittels dieser Anlagen findet vollständig und konstant statt. Der Fensteraustausch und die Installation der RLT ist jedoch ein längerfristiger Prozess, der mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.
Die Luftreinigungsgeräte sollen als Unterstützung zur Raumluftreinigung beitragen, von der Verpflichtung zum regelmäßigen Lüften entbinden sie nach den derzeit gültigen Richtlinien und Vorgaben aber nicht. Zur besseren Orientierung und Information über die Qualität der Raumluft wird der Landkreis Uelzen darüber hinaus für die weiterführenden Schulen weitere geeichte CO2-Ampeln anschaffen.