„Wir stehen insgesamt noch am Anfang des Ganzen“, erklärt Zickert. Zunächst erhalte jetzt die Stadt Uelzen als Beklagte Gelegenheit zu einer Stellungnahme, da es sich bisher um ein normales Verfahren handele, gebe es dort längere Fristen als bei einem Eilverfahren.
Der Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes, Jörg Hillmer, erklärt unterdessen auf Nachfrage der AZ, dass man sich erhofft habe, dass die Stadt mit der Einreichung der Klage einen Fehler eingestehe und die Wahlplakate wieder aufgehängt werden. Denn aus Sicht des Kreisverbandes stehe die rechtliche Argumentation der Stadt auf tönernen Füßen. Daher habe man der Stadt eine Frist bis zum 10. August gesetzt, um die Plakate wieder anzubringen. Diese wolle der Kreisverband jetzt zunächst abwarten, bevor über eventuelle weitere rechtliche Schritte beraten wird.
Stein des Anstoßes ist ein Bescheid der Stadt vom 27. Juli, mit dem ein vorheriger Bescheid zum Teil aufgehoben wurde. Die Folge: Plakate der CDU wurden einen Tag später im Bereich der Innenstadt abgehängt.