Polizei-Einsätze vor Ort sind das Eine, die juristische Aufarbeitung der Straftaten das Andere. Nachfrage beim Amtsgericht: Dort sind zurzeit drei Verfahren gegen den 23-Jährigen anhängig, wie Richter Rainer Thomsen erklärt. Wobei mehrere Delikte mitunter in einem Verfahren gebündelt sind. Einen Verhandlungstermin kann Thomsen noch nicht nennen. Zuletzt sei eine Pflichtverteidigerin bestellt worden. Die Staatsanwaltschaft in Lüneburg spricht von Ermittlungsverfahren im einstelligen Bereich, die gegen den 23-Jährigen geführt würden. „Diese Verfahren betreffen insbesondere Körperverletzungsvorwürfe, aber auch zum Beispiel Beleidigung und den Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz“, so Christoph Hillmer, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Er berichtet, auf die Frage der AZ, ob es in den vergangenen zwölf Monaten zu Verurteilungen gegen Farzad N. gekommen sei, von zwei Geldstrafen wegen Beleidigung – „im niedrigen Bereich“.