1. az-online.de
  2. Uelzen
  3. Stadt Uelzen

Frau des Uelzener 200.000-Euro-Betrügers akzeptiert Strafe

Erstellt:

Von: Lars Becker

Kommentare

Die Ehefrau des Mitte März am Amtsgericht verurteilten 200 000-Euro-Betrügers hat ihre Strafe akzeptiert.
Die Ehefrau des Mitte März am Amtsgericht verurteilten 200 000-Euro-Betrügers hat ihre Strafe akzeptiert. © Lars Becker

Die strafrechtliche Aufarbeitung eines spektakulären Diebstahls von rund 200.000 Euro über mehrere Jahre in Uelzen ist abgeschlossen: Auch das zweite Urteil ist nun rechtskräftig.

Uelzen – Inzwischen ist auch das zweite Urteil im Zusammenhang mit einer ausgeklügelten Diebstahl-Serie zu Lasten einer Uelzener Filiale einer Lebensmittelmarktkette mit einer Schadenssumme von mehr als 200.000 Euro rechtskräftig geworden.

Wie der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Uelzen, Rainer Thomsen, auf Anfrage bestätigte, hat die 32-jährige Ehefrau des Hauptbeschuldigten in diesem Fall ihre Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen Geldwäsche akzeptiert und auf das fristgerechte Einlegen von Rechtsmitteln verzichtet. Thomsen selbst hatte die beiden Urteile in diesem spektakulären Prozess gesprochen.

Mildes Urteil gegen Eheleute verhängt

Der Mann der 32-Jährigen hatte über mehrere Jahre hinweg insgesamt mindestens 207.425 Euro aus den täglichen Geschäftseinnahmen eines Uelzener Geschäftes ergaunert.

Deswegen war er am Amtsgericht Uelzen Mitte März zu einer Strafe zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden – wegen besonders schweren Diebstahls in 173 Fällen. Auf dem Konto der Gattin war das Geld gelandet.

Das nicht vorbestrafte Ehepaar hat zwei kleine Kinder – wohl auch deshalb war das Urteil in Anbetracht der Schadenssumme mild ausgefallen. Der 34-Jährige muss den Schaden zudem bestmöglich wiedergutmachen.

Auch interessant

Kommentare