1. az-online.de
  2. Uelzen
  3. Stadt Uelzen

46-Jähriger hebt mit EC-Karte der Ex-Freundin Geld für sich ab

Erstellt:

Von: Norman Reuter

Kommentare

Die EC-Karte in den falschen Händen: Der 46-Jährige hob mehr Geld ab, als verabredet war
Die EC-Karte in den falschen Händen: Der 46-Jährige hob mehr Geld ab, als verabredet war. © Fabian Sommer

Weil er mit der EC-Karte seiner früheren Lebensgefährtin weit mehr Geld abhob, als verabredet war, und den Großteil des Betrages für sich behielt, ist gestern ein 46-Jähriger vom Amtsgericht in Uelzen wegen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Uelzen – Der 46-Jährige selbst bewertet das als ein „hartes Urteil“, wie er anschließend sagt. Das Gericht hatte damit umzugehen, dass jemand auf der Anklagebank saß, der für die Justiz wahrlich kein Unbekannter ist: Über Jahre sammelte der 46-Jährige eine stattliche Zahl von einschlägigen Vorstrafen, so dass Richter Walter Graf Grote bilanzierte: „Betrügereien ziehen sich durch Ihr ganzes Leben.“

Es war die letzte Nacht des Jahres 2020, als seine frühere Lebensgefährtin und die Mutter von drei gemeinsamen Kindern – sie leben in der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf – ihm die EC-Karte in die Hand drückte, damit dieser Geld abheben konnte. 300 Euro sollte er ihr bringen. B. hob aber mehr damit ab. 800 Euro behielt er für sich.

Der 46-Jährige räumte gestern die Tat ein. Er habe sich seinerzeit in einer schwierigen Lebenssituation befunden, sagte B. Er sei Hartalkoholiker gewesen, habe den Abend über auch getrunken. „Diese Sache war nicht geplant. Ich habe im Affekt gehandelt“, so der 46-Jährige.

Inzwischen habe er sein Leben wieder im Griff: „Ich habe den Weg zu Gott gefunden.“ Er trinke nicht mehr, sei in Süddeutschland in einer Einrichtung, die sich um ihn kümmere. Einen Teil des Geldes habe er bereits zurückgezahlt.

Das bestätigte gestern die frühere Lebensgefährtin. Der älteste der drei gemeinsamen Söhne habe mit seinem Vater gesprochen, so sei es dazu gekommen. Im Rückblick sei es ein Fehler gewesen, B. die EC-Karte überhaupt anzuvertrauen. Von ihrer Mutter habe sie Geld erhalten, um über die Runden zu kommen.

„Wir hatten nicht viel zu dieser Zeit“, so die frühere Lebensgefährtin weiter. Und weil sich der 46-Jährige als Vater auch nicht immer in dem Maße finanziell um die gemeinsamen Kinder gekümmert habe, wie das eigentlich nötig gewesen wäre, sei sie wütend gewesen, dass er Geld nur für sich abgehoben habe. Die Staatsanwältin fand dafür gestern deutliche Worte: „Sie haben die Situation schamlos ausgenutzt. Ihnen war klar, dass Sie etwas Unerlaubtes tun.“

Eine von der Staatsanwältin vorgeschlagene Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 14 Euro erachtete Richter Graf Grote letztlich nicht als sinnvoll: „Davon hat womöglich die Geschädigte nichts, wenn er dann seine Rückzahlung nicht mehr leistet.“

Auch interessant

Kommentare