Inzwischen habe er sein Leben wieder im Griff: „Ich habe den Weg zu Gott gefunden.“ Er trinke nicht mehr, sei in Süddeutschland in einer Einrichtung, die sich um ihn kümmere. Einen Teil des Geldes habe er bereits zurückgezahlt.
Das bestätigte gestern die frühere Lebensgefährtin. Der älteste der drei gemeinsamen Söhne habe mit seinem Vater gesprochen, so sei es dazu gekommen. Im Rückblick sei es ein Fehler gewesen, B. die EC-Karte überhaupt anzuvertrauen. Von ihrer Mutter habe sie Geld erhalten, um über die Runden zu kommen.
„Wir hatten nicht viel zu dieser Zeit“, so die frühere Lebensgefährtin weiter. Und weil sich der 46-Jährige als Vater auch nicht immer in dem Maße finanziell um die gemeinsamen Kinder gekümmert habe, wie das eigentlich nötig gewesen wäre, sei sie wütend gewesen, dass er Geld nur für sich abgehoben habe. Die Staatsanwältin fand dafür gestern deutliche Worte: „Sie haben die Situation schamlos ausgenutzt. Ihnen war klar, dass Sie etwas Unerlaubtes tun.“
Eine von der Staatsanwältin vorgeschlagene Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 14 Euro erachtete Richter Graf Grote letztlich nicht als sinnvoll: „Davon hat womöglich die Geschädigte nichts, wenn er dann seine Rückzahlung nicht mehr leistet.“