Über die Verkaufsplattform Ebay verkaufte der 38-Jährige auch einen Internet-Router, ohne ihn abzuschicken. 100 Euro waren vereinbart worden, erklärte der Käufer gegenüber der Polizei. Womöglich habe er sie später verschickt, so der Angeklagte. So richtig daran erinnern könne er sich nicht. Nach Aktenlage wartete der Käufer sieben Monate vergebens.
Warum passierte das alles unter anderen Namen, wollte der Richter wissen. „Meine Bonität ist nicht gut“, bekam er zu hören. Im Urteil nahm Graf Grote darauf Bezug: „Im Wissen, eine schlechte Liquidität zu haben, und mit anderen Namen zu agieren, haben Sie mindestens in Kauf genommen, dass es mit der Abwicklung schwierig werden würde.“
Im Auszug des Bundeszentralregisters des 38-Jährigen sind acht Verurteilungen zu finden, immer wieder wegen Betrugs. Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, bat noch einmal um Milde. Er habe zu arbeiten begonnen, erste Raten für die Waren gezahlt, sich geständig gezeigt. Zudem sei er alleinerziehender Vater von Kindern. Das alles bewahrte ihn vor dem Gefängnis, der Richter ließ aber keine Zweifel aufkommen. Er habe das Urteil „mit Bedenken“ abgefasst, sagte er. „Machen Sie sich erneut strafbar, müssen ihre Kinder entweder zur Mutter, zu den Großeltern oder in Pflegefamilien. Sie sollten sich überlegen, ob sie das den Kindern antun wollen“, mahnte er. nre