Zwei Jahre auf Bewährung für 22-Jährigen wegen räuberischer Erpressung in Uelzen

Ein geplanter Drogenkauf eskaliert und einem Mann wird eine Waffe an den Kopf gehalten. Vor dem Amtsgericht Uelzen musste sich jetzt Angeklagter wegen dieser Geschehnisse verantworten. Die Anklage lautete räuberische Erpressung.
Weil er zwei junge Männer im August 2021 – nach einem geplatzten Drogendeal – mit einer Waffe bedroht haben soll, wurde jetzt ein 22-Jähriger vor dem Amtsgericht in Uelzen wegen räuberischer Erpressung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Ihm wird vorgeworfen, sich gemeinsam mit einem Bekannten in der Nacht mit zwei Männern auf dem DRK-Parkplatz an der Ripdorfer Straße in Uelzen getroffen zu haben. Der Angeklagte und sein bis heute unbekannter Begleiter hätten dort Kokain kaufen wollen. Das Geschäft sei jedoch gescheitert, woraufhin der 22-Jährige eine Waffe gezogen und einem der beiden „Dealer“ an den Kopf gehalten habe.
Der Angeklagte gibt zu, in dem Zeitraum ab und zu Kokain gekauft zu haben. Auch am besagten Abend habe er sich mit dem Kontaktmann treffen wollen. Aber: Es standen noch Schulden aus, die der Dealer erst einmal zurückgefordert habe. Die habe er jedoch nicht bezahlen wollen, sondern nur neue Drogen haben wollen.
Damit sei der Kontaktmann keineswegs einverstanden gewesen: „Er hat mir gedroht, dass er mit einer Großfamilie kommt und mich schlagen will“, sagt der junge Mann aus. Daraufhin habe er im Gegenzug gedroht, den Dealer auffliegen zu lassen – und sei anschließend gegangen. „Ich habe mir da keinen großen Kopf gemacht“, meint er, „ich wusste, dass ich Uelzen eh bald verlasse.“
Anders hingegen die Version der fünf Zeugen, die vor Gericht aussagen. Der erste Zeuge ist im Gericht bereits bekannt – ihn soll der Angeklagte mit der Waffe bedroht haben. Seine Schilderung des Tathergangs lässt allerdings vermuten, dass hier die Wahrheit eher großzügig ausgelegt wird: Der 32-Jährige sei mit Freunden im Auto unterwegs gewesen und habe nur mit seinem Neffen eine rauchen wollen. Da seien aus dem Nichts zwei Männer gekommen, hätten nach Drogen gefragt und ihm plötzlich eine Waffe an den Kopf gehalten. Den Angeklagten will er trotz Dunkelheit erkannt haben. Auf alle Nachfragen der Richterin heißt es: „Keine Ahnung.“
Sein Neffe schildert das Ganze etwas anders. Er habe den Angeklagten in einer Disco kennengelernt, wo ihn dieser nach Drogen gefragt habe. Da er wusste, dass sein Onkel zu dem Zeitpunkt etwas mit Kokain zu tun hatte, habe er ihn angerufen und ein Treffen verabredet. Auf dem Parkplatz sei er mit seinem Onkel, dem Angeklagten und dessen Kumpan Richtung Park gegangen. Dort sei es zum Streit gekommen. Er erzählt: „Die wollten kein gestrecktes Zeug und deshalb vorher das Kokain testen.“ Das habe sein Onkel aber nicht akzeptiert. Die beiden Männer seien aggressiv geworden, plötzlich habe einer eine Waffe gezogen. Er sei mit seinem Onkel zum Auto geflüchtet und weggefahren.
Die Aussage der anderen Zeugen stimmt überein: Man sei im Auto umhergefahren, als der 32-Jährige einen Anruf von seinem Neffen erhalten habe. Auf dem Parkplatz habe er sie gebeten zu warten und sei mit seinem Neffen weggegangen. Plötzlich kamen beide angelaufen und riefen „Fahrt los, der hat eine Waffe!“ Deshalb habe man auch die Polizei informiert.
In seinem Plädoyer erklärt der Staatsanwalt, er glaube an die Erzählung des Neffen: „Das passt alles.“ Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte saß wegen Erpressung und Diebstahl im Gefängnis. Dennoch sieht der Staatsanwalt eine gute Prognose, denn mittlerweile arbeitet der junge Mann seit mehr als einem Jahr, hat den Wohnort gewechselt und nimmt keine Drogen mehr. „Sie haben noch mal Glück“, betont er und fordert zwei Jahre auf Bewährung. Die Verteidigerin hingegen stellt die Glaubwürdigkeit bezüglich des Wiedererkennens des ersten Zeugen infrage: „Ich nehme ihm das nicht ab.“ Sie plädiert auf ein Jahr Bewährungsstrafe.