Ab morgen müssen demnach auch alle Sportlerinnen und Sportler in Hallen, Schwimmbädern oder Fitnessstudios nicht nur geimpft oder genesen sein, sie benötigen auch einen negativen Corona-Test.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind von den Beschränkungen auf „2G-Plus“ beziehungsweise „2G“ vorerst ausgenommen. Die Niedersächsische Landesregierung hat aber bereits angekündigt, dass dieses Sonderrecht ab dem 1. Januar 2022 wegfällt.
In Warnstufe zwei wird zudem die Maskenpflicht verschärft. Für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 15 bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, für die Nutzung der Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Gastronomie und Beherbergung, bei körpernahen Dienstleistungen sowie auf den Weihnachtsmärkten muss eine FFP2-Maske getragen werden. Eine medizinische Maske reicht nicht mehr aus.
Die „2G-Plus“-Regel gilt aufgrund Landesrechts nicht für die Sitzungen kommunaler Gremien, also beispielsweise des Kreistages, der Gemeinderäte oder deren Fachausschüsse. Jedoch können die Kommunen im Rahmen ihres Haus- und Ordnungsrechts auch hier Beschränkungen vornehmen. So hat der Landkreis nun festgelegt, dass für die Sitzungen seiner Gremien ab sofort die „3G“-Regel gilt, der Zutritt also auf geimpfte, genesene oder getestete Personen beschränkt ist.
Die neue Allgemeinverfügung des Zweckverbandes Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg findet sich auf der Homepage des Landkreise Uelzen unter www.landkreis-uelzen.de/bekanntmachungen