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13 Rinder verhungert und verdurstet: Bauer aus Wrestedt erhält Strafbefehl

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Von: Gerhard Sternitzke

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Stark geschwächte Rinder auf einem Bauernhof in der Gemeinde Wrestedt.
Stark geschwächte Rinder auf einem Bauernhof in der Gemeinde Wrestedt. © Archivfoto: Sternitzke

Uelzen/Wrestedt. Es war ein Horrorbild, dass sich Mitarbeitern des Uelzener Veterinäramtes im Oktober vergangenen Jahres bot: Bei einer Kontrolle stießen sie in einem Stall in der Gemeinde Wrestedt auf zehn verendete Rinder.

Drei weitere waren derartig geschwächt, dass sie eingeschläfert werden mussten. Offenbar hatte der Landwirt die Tiere längere Zeit weder gefüttert noch getränkt. Nun hat das Amtsgericht Uelzen einen Strafbefehl gegen den 44-Jährigen verhängt.

Der Mann soll wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 60 Euro zahlen. Allerdings ist der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig, wie Amtsgerichtsdirektor Andreas Borchers betont. Der Beschuldigte hat nämlich Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Warum er den Strafbefehl ablehnt und wie es überhaupt zu diesem krassen Fall von Verwahrlosung kommen konnte, ist bislang unbekannt. Ein Termin für die öffentliche Hauptverhandlung ist noch nicht festgesetzt.

Bereits im März vorigen Jahres war das Veterinäramt des Landkreises auf dem Hof auf eine Anzeige hin tätig geworden. Dabei wurde der Landwirt ermahnt, zukünftig regelmäßig auszumisten und den Tieren Wasser zu geben. Daran hielt er sich zunächst. Bei einer Nachkontrolle gab es laut Veterinäramt keine eklatanten Mängel. Deshalb war es eher das Bauchgefühl, das Amtstierarzt Dr. Jörg Pfeiffer veranlasste, den Bauernhof in der Gemeinde Wrestedt erneut aufzusuchen.

Unter Polizeischutz durchsuchten seine Mitarbeiter die zum Teil abgeschlossenen Abteile. Dabei entdeckten sie die verendeten Kühe, die noch angebunden waren. Neben ihnen Rinder, halb, tot, halb lebendig. Sie seien hochgradig geschwächt gewesen, berichtete der Veterinär im Oktober nach dem Fund. Der Kot stand knöcheltief.

17 überlebende Tiere von dem Bauernhof wurden anschließend zunächst von einem anderen Bauern versorgt. Gegen den Halter verhängte das Veterinäramt ein Tierhaltungsverbot. Und mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz brachte der Amtstierarzt das Verfahren gegen den 44-Jährigen ins Rollen.

Die Ermittlungen führte die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Oldenburg durch.

Von Gerhard Sternitzke

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