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Nach Axthieben in Uelzen: Landgericht verurteilt 28-Jährigen zu sieben Monaten Haft

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Von: Theresa Brand

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Der Angeklagte – hier mit seinem Verteidiger – bestritt gestern am Landgericht jede Tötungsabsicht. Foto: brand
Der Angeklagte – hier mit seinem Verteidiger – bestritt gestern am Landgericht jede Tötungsabsicht. © Theresa Brand

Was einem 28-Jährigen im Landgericht Lüneburg vorgeworfen wird, klingt dramatisch: Er soll am 17. September vergangenen Jahres in der Uelzener Obdachlosenunterkunft „Im Böh“ versucht haben, einen anderen Bewohner mit einer Axt zu erschlagen.

Uelzen/Lüneburg – Als dieser zu fliehen versucht, habe der Angeklagte das Opfer und dessen Freundin bis zu deren Zimmertür verfolgt, gerufen „Ich schlag‘ dich tot!“ und mehrfach mit der Axt auf die Tür eingeschlagen. Doch ist das wirklich so passiert?

Vorab sei hier gesagt, dass der angeblich bedrohte Mitbewohner bis zum Ende nicht zum Prozess erschienen ist. Kontaktversuche seitens des Gerichts seien erfolglos geblieben, heißt es. Für Richter und Anwälte ein klares Signal: Auf Seiten des Opfers besteht kein großes Interesse an der Aufklärung.

Direkt nach Verlesung der Anklage lässt der mutmaßliche Täter über seinen Verteidiger eine Erklärung verlauten. Darin gibt er zu, zwar das Beil in Richtung des anderen Bewohners geschwungen zu haben. Auch gegen dessen Tür habe er mehrfach geschlagen, aber: „Ich habe nie gegen seinen Kopf gezielt.“ Grund für die Auseinandersetzung sei ein Streit zwischen mehreren Beteiligten gewesen. Nach mehreren erfolglosen Schlägen gegen die Tür habe der 28-Jährige aufgegeben und sei in sein Zimmer gegangen.

Gestützt wird seine Erklärung von mehreren Zeugen, die gestern vor dem Landgericht aussagen. Sie bestätigen, dass der Angeklagte nie versucht habe, den anderen Bewohner zu schlagen oder gar zu töten. Vielmehr habe das vermeintliche Opfer sein Umfeld „terrorisiert“, wie ein Zeuge es beschreibt. Er habe Frauen geschlagen, was den Angeklagten schließlich zur Weißglut getrieben habe. So sieht es am Ende dann auch die Kammer und urteilt: sieben Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Bedrohung.

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