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Auftaktprozess zur Brandstiftung im Böh: 28-Jähriger zeigt sich kooperativ

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Von: Theresa Brand

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Angeklagter Landgericht Prozess Brandstiftung Böh
Einem 28-Jährigen wird vorgeworfen, im September vergangenen Jahres sein Zimmer im Böh in Brand gesetzt zu haben. © Theresa Brand

Ein 28-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Lüneburg wegen Brandstiftung verantworten. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung gilt er als nicht schuldfähig.

Uelzen/Lüneburg – Seine Erkrankung macht ihm selbst Angst. Er fürchtet, dass die Stimmen wiederkommen, sobald er unter Druck gerät. Das erklärt der 28-Jährige gestern vor dem Landgericht Lüneburg beim Prozessauftakt. Die Krankheit ist auch der Grund, warum der Angeklagte sich nicht in einem „normalen“ Prozess für seine Taten verantworten muss: Wegen Schuldunfähigkeit läuft ein Sicherungsverfahren gegen ihn.

Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, am 29. September vergangenen Jahres sein Zimmer in der Obdachlosenunterkunft im Böh in Uelzen in Brand gesetzt zu haben. Laut Anklage habe der 28-Jährige gegen 18 Uhr Gegenstände auf einem Tisch sowie sein Bettzeug angezündet. Ein anderer Bewohner konnte mit einem Feuerlöscher ein Übergreifen auf andere Gebäudeteile verhindern, doch das Zimmer ist durch den Schaden seitdem unbewohnbar.

Angeklagter will in der Psychiatrie bleiben


„Ich möchte nur sagen: Das tut mir leid, so was soll nicht wieder vorkommen“, sagt der Angeklagte. Aus diesem Grund wolle er auch freiwillig im Psychiatrischen Klinikum Lüneburg (PKL) bleiben, wo er derzeit in Behandlung ist. Paranoide Schizophrenie, hervorgerufen durch massiven Drogen- und Alkoholmissbrauch in der Vergangenheit, lautet die Diagnose.

„Der war völlig durchgeknallt“

Zeuge


Die vier Zeugen, die gestern wegen des Brandes im Böh aussagen, schildern den Tathergang bis auf wenige Details identisch. Man habe in einer Sitzecke gesessen, als plötzlich der Ruf „Es brennt!“ laut wurde. Einer der Männer habe einen Feuerlöscher geholt und den Brand gelöscht. Der Angeklagte habe währenddessen einfach apathisch vor seiner Tür gestanden. Später sei er zu den anderen gegangen. Hier gehen die Angaben der Zeugen etwas auseinander, doch in einem sind sich alle vier einig: Der Angeklagte war bereits in der Zeit vor dem Band extrem auffällig.

„Seit seine Freundin tot ist, geht es ihm extrem schlecht. Er hat sich nur noch in Drogen gestürzt“, sagt ein 34-Jähriger, der ebenfalls im Böh wohnt. Der Angeklagte habe mit sich selbst geredet, sei manchmal ohne Schuhe in der Kälte herumgelaufen, habe verwirrt gewirkt. Ein anderer Bewohner meint: „Der war völlig durchgeknallt. Das war echt beängstigend.“ Auffällig seien auch die wechselnden Zustände des Angeklagten. Mal habe er Drohungen ausgestoßen, sich wenige Tage später wieder entschuldigt. Teils sei er aggressiv, teils verstört, seit dem Tod seiner Freundin schlimmer als zuvor abgestürzt.

Der psychiatrische Gutachter Dr. Frank Wegener gibt gestern eine vorläufige Einschätzung ab. Beim ersten Treffen mit dem Angeklagten habe dieser noch deutlich anders gewirkt als jetzt. Mittlerweile spreche er offen über die Stimmen in seinem Kopf, zeige sich zugänglich und kooperativ. Die Medikamente, die der 28-Jährige freiwillig nehme, würden ebenfalls eine gute Wirkung zeigen. Der Mann habe mehrfach geäußert, dass er die Therapie fortführen wolle, was Dr. Wegener ebenfalls empfiehlt. „Er hat Angst, dass er wieder unter Druck gerät und Sachen tut, die er nicht will.“

Am 29. März wird die Verhandlung vor dem Landgericht Lüneburg fortgesetzt. Dann wird auch ein Urteil erwartet.

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