Beim ersten Vorfall ist er stark angetrunken, er will sich nachher nicht mehr an viel erinnern können. Und auch im März diesen Jahres ist er alles andere als nüchtern, als er die vier jungen Menschen über den Gartenzaun verbal attackiert. Einer von ihnen hat erkennbar ausländische Wurzeln. Das veranlasst den damals Arbeitslosen dazu, Beleidigungen auszustoßen. „Scheiß Ausländer raus“ soll er gerufen haben, vielleicht aber auch „Drecks-kanacke“ und „Die Kanacken sollen sich verpissen“. Der Beschuldigte gibt wieder an, sich an nichts zu erinnern – zwei der vier bepöbelten Freunde sagen zum Wortlaut anderes aus als ein Polizist, die damals vor Ort war.
„Es ist aber auch wurscht, was Sie gesagt haben. Sowas darf in Zukunft nicht mehr passieren, vor allem wegen Ihrer einschlägigen Vorstrafen in letzter Zeit mit einem rassistisch-rechten Hintergrund. Sonst gehen Sie ins Gefängnis“, sagt Strafrichter Rainer Thomsen in der Urteilsbegründung. Er verdonnert den inzwischen wieder in fester Arbeit stehenden Mann unter Einbeziehung des Urteils aus dem Mai zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 600 Euro in zwölf Raten an die Uelzer Tafel zahlen.
Der Angeklagte verzichtet über seinen Pflichtverteidiger Wiebke Schröder auf Rechtsmittel und nimmt das Urteil an. „Ich bin froh, dass ich so rausgekommen bin“, sagt der 41-Jährige, der sich immerhin bei dem jungen Mann entschuldigt, den er beleidigt hat: „Wenn da abends so etwas gefallen ist, war das nicht in Ordnung. Ich habe mich in den letzten Monaten gebessert, trinke nicht mehr so viel. Zur rechten Szene habe ich keinen Kontakt mehr.“
Dass der Uelzener sich und seinen Lebenswandel zügig ändern muss, bekräftigt auch sein Bewährungshelfer, der sich dreimal mit dem Mann getroffen hat: „Es besteht die Gefahr, dass er ein dauerhaftes Isolationsgefühl entwickelt. Er hat sich damals der rechten Szene zugehörig gefühlt, daraufhin haben sich Bekannte distanziert. Er hat keine sozialen Kontakte mehr und kann offenbar nur so Aufmerksamkeit bekommen. Er wirkt resigniert bis unsicher.“ Auch Richter Thomsen vermisst beim 41-Jährige die Lebensfreude.
Der hat weitere Verurteilungen auf dem Kerbholz: wegen Bedrohung und Sachbeschädigung (2017), wegen Körperverletzung (2018), wegen Widerstandes, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung (2020). Immerhin: Seit dem verbalen Übergriff auf die Schülergruppe ist tatsächlich nichts mehr passiert.