„Damit erhalten wir das Rüstzeug, um Wildwuchs bei den Solaranlagen zu vermeiden“, sagt Schulz. Die Kriterien könnten später auch eine einheitliche Vorgehensweise in der Samtgemeinde ermöglichen. Es stehe aber noch nicht fest, ob die Samtgemeinde sich später mit den Mitgliedsgemeinden zusammensetzt und man sich auf so ein Vorgehen einigt oder es den einzelnen Mitgliedsgemeinden überlässt, aus dem Kriterienkatalog selbst Regeln für sich abzuleiten. „Das müssen wir noch ausloten“, sagt Schulz. Eine Ausweisung von Solarvorrangflächen werde es aber nicht geben, sondern auf jeden Fall eine Betrachtung jedes einzelnen Projekts.
Eine Rolle wird definitiv der Bodenrichtwert spielen. So soll laut Schulz verhindert werden, dass gute Böden aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen werden, was in Anbetracht der derzeitigen Lage schlecht wäre. Ein anderes Kriterium könnte die verbrauchte Fläche und Größe des Solarparks sein. Auch die Lage innerhalb oder außerhalb der eigentlichen Bebauung werde eine Rolle spielen.
„Wir wollen keine großen Flächen. Die Anlagen dürfen nur da stehen, wo sie auch sinnvoll sind“, betont auch Bernhard Wenhold (CDU). Solarparks, die sich über viele Hektar erstrecken, müssten vermieden werden. Gleichzeitig müsse aber auch aufgepasst werden, dass nicht ein Flickenteppich mit vielen kleineren Projekten entsteht. Daher sei es wichtig, die Anzahl der geplanten Anlagen mit einem Kriterienkatalog zu steuern.
Laut Oetzens Bürgermeister hat die Samtgemeinde bereits im März einen Planer mit der Ausarbeitung des Katalogs beauftragt. „Es ist richtig Druck auf dem Kessel, weil es viele Interessenten für solche Projekte gibt“, sagt Schulz. Gleichzeitig hoffe er, genau wie auch die Samtgemeindeverwaltung im Roscher Rathaus darauf, dass das Land Niedersachsen noch genauere Regeln, was die Ansiedlung von Solarparks angeht, fassen wird. Dies würde die Arbeit am Kriterienkatalog noch einmal erleichtern, da es dann eine Orientierungshilfe gebe.