Änderungen ergeben sich vor allem beim Sperrmüll: Neben Privathaushalten können künftig auch alle Gewerbebetriebe einmal jährlich bis zu fünf Kubikmeter kostenlos abholen lassen, alternativ aber auch selbst in Oldenstadt (maximal drei Kubikmeter) oder im Entsorgungszentrum Borg anliefern. „Die Betriebe sind an den Kosten beteiligt, insofern können wir sie nicht ausschließen“, erläuterte Christina Harms, die awb-Betriebsleiterin.
Wer mehr als einmal jährlich Sperrmüll entsorgen will, muss dafür deutlich tiefer in die Tasche greifen: Pro angefangenen Kubikmeter sind elf statt bisher fünf Euro zu zahlen. Diese Gebührenhöhe sei notwendig, betonte Morgenstern, der auf eine Mischkalkulation von subventionierter Entsorgung (etwa bei Bioabfällen) und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen sprach. Beispiele für die Veränderung der Gebühren sind ganz unten aufgeführt.
Abgerechnet wird in Oldenstadt der Sperrmüll künftig je Viertel- statt in vollen Kubikmetern. „Das ist fairer für Bürger. Wir wollen und müssen die Gleichbehandlung von Oldenstadt und Borg gewährleisten, überall muss die Entsorgung identisch kosten“, so Morgenstern, der darauf verwies, dass es am Betriebshof keine Waage gibt, sondern nur in Borg, wo die Gebühren daher nach Megagramm abgerechnet werden.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2020 mit einer Bilanzsumme von fast 29 Millionen Euro weist einen Jahresfehlbetrag von knapp 1,8 Millionen Euro aus, der für 2021 mit einer Bilanzsumme von etwas mehr als 31 Millionen Euro ein Minus von rund 419 000 Euro. Die beauftragten Abschlussprüfer der BRS Treuhand aus Hannover empfahlen, die Defizite mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen. Dem stimmte der Betriebsausschuss Abfallwirtschaft am Montagabend einstimmig zu.
Wie awb-Chefin Christina Harms erläuterte, sieht der Wirtschaftsplan für das kommende Jahr „keine großen Investitionen“ vor, weil Projekte angesichts von Lieferengpässen grundsätzlich schwierig umzusetzen seien. Viele Firmen seien so stark ausgelastet, dass Ausschreibungen des Öfteren wiederholt werden müssten. Offene Stellen sollen aber besetzt werden.
Nachfolgend einige Beispiele für die geplante Neukalkulation der Müll-Leistungsgebühren für den Zeitraum 2023 bis 2025:
• Restabfalltonne 120 Liter, Leerung 14-täglich: alte Gebühr 166,80 Euro, neue Gebühr: 172, 80 Euro
• Restabfalltonne 240 Liter, Leerung 14-täglich: alte Gebühr: 334,80 Euro, neue Gebühr: 345,60 Euro
• Bioabfalltonne 120 Liter, Leerung 14-täglich: alte Gebühr: 38,40 Euro, neue Gebühr: 39,00 Euro
• Bioabfalltonne 240 Liter, Leerung 14-täglich: alte Gebühr: 77,40 Euro, neue Gebühr: 78,00 Euro
• monatliche Leihgebühr für zusätzl. Behälter (z.B. Grünabfall): alte Gebühr: 5 Euro, neue Gebühr: 10 Euro