- Veerßer Straße, von der Kreuzung
- Gudesstraße bis zur Einmündung Turmstraße
- Gudesstraße, von der Kreuzung Veerßer Straße bis zur Einmündung Rademacherstraße
- Lüneburger Straße, von der Kreuzung Gudesstraße bis zur Einmündung Doktorenstraße
- Schnellenmarkt
- Bahnhofstraße
- Gelände beziehungsweise die Parkflächen des Marktcenters
- Hammersteinplatz einschließlich Kapellengelände
In diese Richtung zielt auch das allgemeine bundesweite Verkaufsverbot. Wobei Kritiker erklären, dass sich dann womöglich Feuerwerkfans das entsprechende Material aus dem Ausland besorgen. Kai Richter, Sprecher der hiesigen Polizeiinspektion, mahnt aber zur Vorsicht. Nur zugelassenes Feuerwerk dürfe genutzt werden. Es könne zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz kommen. „Und dann bewegen wir uns schon im Bereich der Straftaten“, warnt Richter. Zudem könne es zu einer größeren Verletzungsgefahr kommen.
Schon im vergangenen Jahr hatte es zu Silvester ein Verkaufsverbot von Feuerwerk gegeben, mit dem Ziel, Menschenansammlungen zu vermeiden und auch die Krankenhäuser in der Pandemie nicht noch durch Böller-Verletzte weiter zu belasten. In der Rückschau kann das Uelzener Helios Klinikum tatsächlich berichten, dass es beim letzten Silvester „deutlich ruhiger“ zuging in der Notaufnahme.
- Bahnhofstraße, vom Bahnhof bis zur Rathausstraße
- Rathausstraße, von der Bahnhofstraße bis zur Medinger Straße
- Lüneburger Straße, von der Medinger Straße bis zur Brückenstraße
- Brückenstraße, von der Lüneburger Straße bis zur Demminer Allee
- im Kurpark, zwischen Demminer Allee, Dahlenburger Straße, Kruschendamm und Ilmenau, einschließlich der Parkplätze
Laut Sprecherin Sonja Mengering habe man zwei Patienten wegen leichter Böllerverletzungen behandelt. Unter dem Niveau der Vorjahre hätten vor allem die Fälle von Alkoholvergiftungen und Verletzungen durch Schläge und Stürze gelegen. Trotz der jetzt wieder geltenden Vorgaben bereitet sich das Klinikum auf ein erhöhtes Patientenaufkommen vor, um gerüstet zu sein, falls Menschen beispielsweise alkoholisiert stolpern oder stürzen sollten.
Die Infektionsrisiken sollen auch erneut durch Vorgaben, mit wie vielen Menschen der Jahreswechsel gefeiert werden darf, minimiert werden. Hier unterscheidet das Land Niedersachsen zwischen Menschen, die ungeimpft sind, und solchen, die sich haben impfen lassen oder als genesen gelten. Wer ungeimpft ist, darf sich mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Für den Fall, dass alle geimpft oder genesen sind, darf es zu Feiern mit bis zu zehn Menschen kommen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Die Polizei kündigt an, in Stadt und Landkreis „präsent zu sein“, um die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen und Vorgaben zum Feuerwerk zu kontrollieren. „Wir werden jetzt nicht von Haustür zu Haustür gehen“, sagt Kai Richter. Aber punktuell werde geprüft, ob sich die Menschen an die Regeln halten. Dazu würden Kräfte entsprechend im Straßendienst eingesetzt. Im vergangenen Jahr löste die Polizei in Klein Bünstorf und Uelzen Partys auf, bei denen mehr Menschen als zulässig feierten.
Man wolle als Polizei wieder mit Augenmaß vorgehen, so Richter. Er verweist auf die Appelle von Virologen und Politikern, sich verantwortungsbewusst zu verhalten.