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„Blitzer“-Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis erhitzt die Gemüter

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Von: Lars Becker

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Hier steht der Blitzer-Anhänger des Landkreises Uelzen im Oktober 2018 an der Hauenriede in Uelzen. So wird es auch künftig wieder möglich sein, nachdem die Politik grünes Licht für die Zweckvereinbarung gegeben hat.
Hier steht der Blitzer-Anhänger des Landkreises Uelzen im Oktober 2018 an der Hauenriede in Uelzen. So wird es auch künftig wieder möglich sein, nachdem die Politik grünes Licht für die Zweckvereinbarung gegeben hat. © Norman Reuter

Die neue Zweckvereinbarung zwischen Landkreis und Hansestadt Uelzen ist politisch zwar jetzt beschlossen, aber längst nicht unumstritten. Im Stadtrat roch es mächtig nach Wahlkampf-Getöse.

Uelzen/Landkreis – Mit dem Rat der Hansestadt Uelzen und dem Kreistag haben jetzt auch die letzten kommunalpolitischen Gremien abgesegnet, dass der Landkreis wieder die mobilen Geschwindigkeitskontrollen mit Messanhänger, Radarwagen und mobilem Messsystem im Stadtgebiet Uelzen offiziell übernimmt.

Doch während die zwischen den beiden Behörden unterschriftsreif ausgehandelte Zweckvereinbarung dazu im Kreistag im Eiltempo ohne Gegenstimme oder Enthaltung durchgewunken wurde, entwickelte sich am Montagabend im Rat der Stadt eine Debatte, die Züge von Wahlkampf-Getöse hatte. Acht Ratsmitglieder stimmten bei einer Enthaltung dagegen.

„Zahlen dafür, dass der Landkreis Geld einnehmen kann“

Zur Erinnerung: Die Stadt überweist dem Kreis jährlich 80.000 Euro für die Sachkosten dieser Dienstleistung, die Vereinbarung gilt zunächst für drei Jahre. „Wir zahlen dafür, dass der Landkreis Geld einnehmen kann. Das ist, als würde der Busfahrer, der die Reisegruppe ins Restaurant fährt, kein Gratis-Essen dafür kriegen, sondern dem Wirt auch noch 50 Euro zahlen“, sagte Rolf Tischer von den Piraten.

„Es ist gut und richtig, dass die Kontrollen kommen. Ich habe aber Bauchschmerzen, dass wir 80.000 Euro fürs Personal etc. zahlen, bei den Einnahmen aber leer ausgehen. Dem Landkreis entstehen keinerlei Kosten. Ich hätte begrüßt, wenn die Einnahmen geteilt würden – so wie beispielsweise zwischen Stadt und Landkreis Leer“, befand Wilfried Teichmann (SPD).

„Etwas zusammen machen, ohne sich in die Tasche zu greifen“

Auch Karl-Heinz Schmäschke (Bündnis 90/Grüne) fand es „irritierend, dass der Landkreis Uelzen von den Kommunen Geld haben möchte, ohne von den Erlösen etwas abzugeben. Stadt und Landkreis haben den gleichen Nachnamen. Da muss man etwas zusammen machen können, ohne sich in die Tasche zu greifen.“

Jörg Kramer (SPD) ging sogar noch weiter und stimmte gegen die Vereinbarung, „weil uns vom Landkreis zu viele Knüppel zwischen die Beine geworfen wurden“. Er könne nicht zustimmen, dass der Landkreis Geld kriege. Diplomatischere Töne kamen da von Karl-Heinz Günther (CDU/„Sicherheit geht vor, das Geld ist nicht ausschlaggebend“) und von Klaus Knust (SPD/„Die Kostenregelung tut weh, ich begrüße aber die Vereinbarung“).

„Das können wir überhaupt nicht ändern!“

Nach all diesen Wortmeldungen platzte Stefan Hüdepohl (CDU) der Kragen, der merklich erregt ans Rednerpult im Ratssaal des Rathauses trat. Der Rechtsanwalt stellte klar: „Das Hauptproblem ist, dass die Stadt nun einmal für die Messung zuständig ist, aber der Landkreis die Bußgeldbehörde ist. Vorwürfe an den Landkreis sind also nicht richtig, denn der Fehler liegt in den landesrechtlichen Grundlagen. Wir hoffen hier darauf, dass sich die Menschen falsch verhalten – also zu schnell fahren – um Einnahmen zu generieren. Das kann es doch nicht sein! Diese Zweckvereinbarung ist notwendig, das können wir überhaupt nicht ändern!“

Und durchaus mit einem Schmunzeln fügte Hüdepohl mit Verweis auf seinen Beruf hinzu: „Ich lebe übrigens wie der Landkreis auch davon, dass die Leute zu schnell fahren.“

Die Zweckvereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis muss nun noch vom Innenministerium abgesegnet und dann öffentlich bekannt gemacht werden. Eine entsprechende Vorprüfung sei erfolgt und „unauffällig“ gewesen, sagte Tobias Linke, Bau- und Umwelt-Dezernent des Landkreises, am Dienstag im Kreistag. Es handelt sich folglich um eine allerletzte Formalie.

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