Hintergrund: Für den Ausbau der Bahnhofstraße hatte die Gemeinde bei den Anliegern einen Beitrag gefordert, der unter anderem die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahn und der Straßenentwässerung beinhaltete. Bis zum Zeitpunkt der Abnahme nach Beendigung der Baumaßnahmen war die Straße jedoch eine Kreisstraße, sodass die Anlieger hier nicht zur Zahlung hinzugezogen werden können. Im Besitz der Gemeinde befanden sich zu diesem Zeitpunkt nur die Bürgersteige. Einer der Anwohner hatte Klage gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht und Recht bekommen. Dieses Urteil bestätigte jetzt auch das Oberverwaltungsgericht.
Die Gemeinde Bienenbüttel legte gegen das erste Urteil Widerspruch ein. Die Kreisstraße sei unterdessen in den Besitz der Gemeinde eingegangen, sodass die Anlieger an den Kosten beteiligt werden dürften. Die Gemeinde führt an, dass der Besitzwechsel bereits während der Baumaßnahmen stattfand. In anderen Bundesländern gibt es hier die Möglichkeit, den Straßenausbaubeitrag bei den Anliegern geltend zu machen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes lautet jedoch: „Zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahme bzw. im Zeitpunkt der technischen Herstellung habe die Beklagte die Straßenbaulast an den Teileinrichtungen Geh- und Radweg, Parkflächen und Grünanlagen, nicht jedoch an den Teileinrichtungen Fahrbahn und Oberflächenentwässerung gehabt. Die Bahnhofstraße sei zu diesem Zeitpunkt Bestandteil der K 1 gewesen(...) und erst mit Wirkung zum 1. April 2013 zur Gemeindestraße abgestuft worden. Dem stehe hier nicht entgegen, dass bereits zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen beabsichtigt gewesen sei, dass die Kreisstraße zur Gemeindestraße abgestuft werde.“ Zudem sei irrelevant, dass die Rechnungen einiger Baufirmen erst nach dem Wechsel zur Gemeindestraße eingegangen seien. Zahlen müssen die Anlieger jedoch für die Bürgersteige.
Auf Anfrage der AZ gibt die Gemeinde an, dass es eine rechtliche Beratung nach dem ersten Urteil gegeben hätte. Daraus sei hervorgegangen, dass es durchaus Ansatzpunkte gegeben hätte, dass die nächste Instanz zu einer anderen Entscheidung kommen und damit der Argumentation der Gemeinde folgen könne, erklärt die Vertreterin des Bürgermeisters Inga Heitmann. Es handele sich um eine beitraglich anspruchsvolle Ausgangslage, sodass die Entscheidung getroffen wurde, eine Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht anzustreben.
Das Urteil werde akzeptiert. Die Gemeinde hätte sich einen anderen Ausgang gewünscht, die Argumentation des Gerichtes sei jedoch nachvollziehbar. Es handele sich um eine Entscheidung der höchsten verwaltungsgerichtlichen Instanz im Lan