Konkret betroffen von dieser Änderung sind die Bahnhofstraße, die Niendorfer Straße, die Poststraße, die Uelzener Straße, die Bereiche der beiden Kreisel an der Kirche sowie die Ortsdurchfahrt Wichmannsburg (Kreisstraße 1). Seine Entscheidung begründet der Landkreis damit, dass an den genannten Straßen keine besondere Gefahrenlage für Radfahrer bestehe. Somit gelte für sie die in der Straßenverkehrsordnung festgesetzte Grundregel zur Fahrbahnbenutzung – ein Kurswechsel.
Im Jahr 2016 hatte der Gemeinderat zwar bereits entschieden, dass Radfahrer auf der Straße fahren sollen. Doch im Jahr 2020 hatte die Kreisverwaltung auf AZ-Anfrage erklärt, dass „ehemals benutzungspflichtige getrennte Geh- und Radwege, die nicht mehr durch ein blaues Schild gekennzeichnet sind, dann auch vom Radverkehr weiterhin genutzt werden dürfen, wenn der ehemalige Radweg weiterhin erkennbar ist“. So stellte sich die Situation beispielsweise an der Uelzener Straße dar.
„Was die Benutzungs pflicht der Radwege betrifft, liegt die Entscheidung beim Landkreis, nicht bei der Gemeinde“, erläutert Bienenbüttels Bürgermeister Dr. Merlin Franke. „Wir müssen uns daran halten, ob wir wollen oder nicht.“ Er bedauere ausdrücklich, dass die Regelungen, an die sich auch der Landkreis zu halten hat, wenig Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten beinhalten würden. „Gerade für kleinere Kommunen wie die Einheitsgemeinde würde ich mir hier mehr Mitspracherecht wünschen“, so Franke.
Ausgenommen von der Regelung sind die Straßenunterführungen in Bienenbüttel. In diesen Bereichen dürfen Radfahrer in der jeweiligen Fahrtrichtung den Gehweg unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger gemäß der Verkehrszeichen weiterhin benutzen. Keinen Einfluss hat die Anordnung auf Rad fahrende Kinder und deren Begleitpersonen. Die Straßenverkehrsordnung sieht nämlich vor, dass Unter-Achtjährige auf dem Gehweg fahren müssen und Unter-Zehnjährige ihn auch noch nutzen dürfen.