„Gerade Ämter wie dieses sind Ämter, bei denen man auch als Nicht-Jurist für ein gerechtes Urteil sorgen kann“, meint Dittrich, der sich selber als Menschen mit einem ausgeprägten Rechtsbewusstsein beschreibt. Als Schöffe unterstützt der Bienenbütteler die hauptberuflichen Richter nämlich bei ihrer Urteilsfindung. Gemeinsam mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des Angeklagten und wirkt bei der Festsetzung des Strafmaßes mit.
Ins Spiel kommen die zwei Schöffen, die während der Verhandlung anwesend sind, immer dann, wenn der Richter die Befragung des Angeklagten beendet hat. „Wenn ich der Meinung bin, dass noch etwas unklar ist, hake ich nach“, sagt Dittrich. Ist die Beweisaufnahme dann abgeschlossen, zieht sich der Richter mit den beiden Laien zur Beratung zurück: Was unter den sechs Augen gesprochen wird, ist aber streng geheim. Dittrich ist als Schöffe zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Von Betrugs- und Drogendelikten bis zur Körperverletzung reichen die Prozesse, mit denen er sich am Uelzener Amtsgericht bereits beschäftigt hat. Der umfangreichste war ein N-Bank-Betrug, der sich über mehrere Verhandlungstage erstreckte. In selteneren Fällen wurden sogar Gefängnisstrafen verhängt. Das geht auch am rechtsbewussten Bienenbütteler nicht immer spurlos vorüber.
Denn gerade durch seine Arbeit mit vielen jungen Menschen hat der 67-Jährige in seinem Leben dafür Verständnis entwickelt, „dass jeder mal Fehler macht“, sagt er. Das sei vor Gericht auch nützlich, da man sich als Schöffe ein genaues Bild von der Lebensgeschichte und den Lebensumständen der Angeklagten machen müsse, um zu einem gerechten Urteil zu kommen. Dittrich gibt zu: „Manchmal tun mir die Menschen dabei schon leid, vor allem wenn etwas in einer langen Partnerschaft vorfällt.“
Wichtig sei es für einen funktionierenden Rechtsstaat aber, Grenzen aufzuzeigen. „Wir müssen den Menschen auch sagen, dass sie für ihre Taten geradestehen müssen“, meint er. Was das Anforderungsprofil eines Schöffen angehe, müssten geeignete Kandidaten daher einiges mitbringen. Sie sollten flexibel sein, um an den rund zehn Prozessen im Jahr teilzunehmen zu können; sie sollten unvoreingenommen gegenüber Menschen unterschiedlicher Herkunft und vor allem seelisch belastbar sein: „Wenn ein Prozess abgeschlossen ist, dann sollte er auch abgeschlossen sein“, meint Dittrich.
Planmäßig nicht beendet ist für ihn aber die Tätigkeit als Schöffe. Wenn er erneut von der Gemeinde ausgewählt wird, geht der 67-Jährige in seine dritte fünfjährige Amtsperiode. Danach ist aber Schluss, denn vor Antritt des Amtes dürfen Schöffen das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben.