„Die Zuverlässigkeit wird im Waffenrecht geregelt. Bei der entsprechenden Prüfung werden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, aus dem Verfahrensregister, vom Verfassungsschutz und von der Polizei eingeholt“, erläuterte Kreissprecher Theine. Die beim Ordnungsamt angesiedelte Waffenbehörde des Landkreises verlängere Jagdscheine von Personen im Alter von über 80 Jahren grundsätzlich nur für ein Jahr, darunter für drei Jahre. Sollen neue Waffen auf der Waffenbesitzkarte eingetragen werden, erfolge eine erneute Prüfung, sofern die letzte mehr als sechs Monate zurückliege.
Insgesamt habe der Landkreis Uelzen aktuell 1679 Jagdscheine ausgestellt. 8038 Lang- und 1935 Kurzwaffen seien registriert – weitere über die Hansestadt Uelzen, erläuterte Kreissprecher Martin Theine. Über einen Jagdschein verfügten acht 16- bis 17-Jährige, 466 18- bis 40-Jährige, 941 41- bis 70-Jährige und 264 über 70-Jährige.
In der Vergangenheit seien auch Waffenbesitzkarten widerrufen oder Jagdscheine eingezogen, wenn die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festgestellt worden oder die persönliche Eignung nicht gegeben gewesen sei.
Waffen müssten in qualifizierten und verifizierten Waffenschränken aufbewahrt werden. Das werde stichprobenartig oder im Verdachtsfall auch überprüft.