Genutzt werden soll das neue Mehrzweckzentrum für Sport, Berufs- und Ausbildungsmessen, das traditionelle Schützenfest, Konzerte, Hobby- und Kunstausstellungen, musikalische Ausbildung und vieles mehr. Eine juristische Fachstellungnahme, die die Gemeinde in Auftrag gegeben hatte, war zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass auch Brauchtumsveranstaltungen wie das Schützenfest und Schulabschlussfeiern den kulturellen Nutzungszwecken zugeordnet werden können und somit zulässig sind – entgegen der Bedenken des Landkreises Uelzen.
Allgemeiner Diskotheken- oder Tanzlokalbetrieb wäre gemäß der Stellungnahme des Fachgutachtens hingegen nicht mehr abgedeckt – er wird seitens der Gemeinde Bienenbüttel aber auch nicht angestrebt. Floh- oder Weihnachtsmärkte sollten auf dem Gelände stattfinden können, „wenn das kommerzielle Interesse im Hintergrund steht“, beantwortete Daniel Cibis die Nachfrage von SPD-Ratsmitglied Arnold Witthöft. Bürgermeister Dr. Merlin Franke versicherte außerdem, dass auch die Nutzung als Notunterkunft im Bebauungsplan vorgesehen sei.
Über die Nutzung herrschte damit abschließende Klarheit – wasserwirtschaftliche Bedenken der Untere Wasserbehörde des Landkreises Uelzen konnten schon im Vorfeld des Gemeinderates aus dem Weg geräumt werden: Der Landkreis hatte ursprünglich erklärt, dass es aus Gründen des vorsorgenden Hochwasserschutzes vielmehr zu begrüßen wäre, wenn das Überschwemmungsgebiet, in dem das Mehrzweckzentrum gebaut werden soll, in seiner Funktion als Rückhaltefläche für Hochwasserereignisse erhalten und vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels wiederhergestellt werden würde. Da die Gemeinde Bienenbüttel auch die Ausweisung einer neuen Ausgleichsfläche für Hochwasser in Aussicht gestellt habe, stelle der Landkreis seine wasserwirtschaftlichen Bedenken allerdings zurück.
Bevor der Bebauungsplan nun bekannt gemacht werden kann, muss die Gemeinde noch eine Befreiung von dem Verbot der Veränderung des Boden- oder Landschaftsreliefs beantragen, die notwendig wird, um die Ausgleichsfläche für das Hochwasser anlegen zu können. Laut Daniel Cibis hat die Naturschutzbehörde bereits ihre Bereitschaft signalisiert.