Dennoch wird es keinen Wildwuchs geben. Voraussetzung sind ein Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans auf Samtgemeindeebene. „Ohne Gemeinde kein Solarpark“, stellt Hyfing klar. Die Gemeinde will dabei aber mit den Grundeigentümern zusammenarbeiten. Sie sollen nun mitteilen, welche Flächen aus ihrer Sicht geeignet sind. Die Bundesregierung sieht die Freiflächenphotovoltaik auch als Chance für den ländlichen Raum, weil Landwirte entweder selbst in Anlagen investieren oder von der Pacht profitieren können. Bürgermeister Hyfing wünscht sich auch, dass die Wertschöpfung in der Gemeinde bleibt.
Nach der Ankündigung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen Freiflächenanlagen auf Äckern, nicht aber auf Grünland, Mooren oder in Schutzgebieten möglich sein. Schutzgebiete gibt es in Altenmedingen nicht. Weitere Kriterien könnten laut Hyfing bereits baulich belastete Flächen und schlecht nutzbare Ackerstücke sein. Gutes Ackerland soll dagegen ausgenommen werden. „Wir möchten nicht, dass die guten Böden oder wo Beregnung ist, für die Agriphotovoltaik genutzt werden“, betont der Bürgermeister. Denn in der Regel fallen die Flächen der Solarparks für die Nahrungsmittelproduktion weg.
Die Nähe zur Bebauung wird eher keine Rolle spielen. „Es ist natürlich ein Eingriff in die Natur, aber das ist wohl eher Empfindungssache“, meint Hyfing. Eine Zersplitterung in viele Kleinstanlagen soll jedoch vermieden werden.
Beraten werden soll auch über neue Kriterien für Windenergieanlagen, nachdem das Oberverwaltungsgericht die Planung des Landkreises Uelzen für ungültig erklärt hat. Auch hier setzt Hyfing darauf, die Erzeugung erneuerbarer Energien zu ermöglichen. Neben dem geplanten Park im Mäusetal könnten demnach weitere östlich von Bohndorf und von Vorwerk oder im Wald möglich sein. Ohne eine Planung wären Windparks überall genehmigungsfähig.
• Der Rat tagt am Dienstag, 21. Juni, um 19 Uhr. Der Ort wird noch rechtzeitig bekanntgegeben.