Eine Lösung müsse in den nächsten Wochen auch für die Erstunterkunft in der alten KGS-Sporthalle in Bad Bevensen gefunden werden. Es sei unrealistisch, dass einzelne Samtgemeinden eigene Unterkünfte einrichteten und die Einrichtung in der Kurstadt jetzt schließe. „In Bevensen funktioniert es gut. Never change a running system“, sagt Feller. Er könne sich vorstellen, dass die Kommunen die Unterkunft künftig gemeinsam finanzieren. „Wir brauchen eine zentrale Aufnahme, weil sich die Flüchtlingssituation jederzeit ändern kann“, sagt Feller. Da seien sich die Verwaltungschefs einig. Zwar sei die Lage derzeit entspannt, aber eine erneute russische Offensive etwa bei Odessa könne das jederzeit wieder ändern. Darauf müsse man vorbereitet sein. Das könne aber nur funktionieren, wenn auch der Landkreis seinen Aufgaben nachkomme. Denn die Kommunen seien zwar für die Unterbringung, nicht für die Ausstattung zuständig.
Kritisch sieht Feller die Auffassung des Landkreises, dass die ukrainischen Flüchtlinge, die künftig in die Grundsicherung und damit unter das Sozialgesetzbuch II und XII fallen, als Obdachlose anzusehen sind und damit die Kommunen allein für die Unterbringung zuständig sind. „Eine Zuführung der Flüchtlinge in die Obdachlosigkeit sieht das Gesetz nicht vor“, sagt Feller.
Bei der Wohnungssuche sei man in der Pflicht und werde diese intensivieren. „Kein Geflüchteter wird nicht untergebracht“, so der Verwaltungschef. Geklärt werden muss in diesem Zusammenhang aber noch, wie die Quotierung funktionieren soll, wenn die ukrainischen Flüchtlinge eigentlich nach Rechtslage freie Wohnortwahl haben. Diese Rechtsfragen müssten in den nächsten vier Wochen mit dem Landkreis geklärt werden. Zur Not auch von den Anwälten, wie Feller im Stadtrat erklärte.