Die Krankenakten belegen seit 2004 wiederkehrende Klinikaufenthalte zunächst wegen Depressionen. K. muss 2012 seine Kanzlei in Uelzen aufgeben. In den manischen Phasen ist er euphorisch, manchmal auch aggressiv. Von einem Aufenthalt 2018 heißt es, K. leide unter Verfolgungsideen. Er habe seine Medikamente abgesetzt und das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat verlassen. Damals verklagt er einen Rechtsanwaltskollegen auf 28 Millionen Euro Schadensersatz und kauft sich eine Plastikpistole. Damals gibt es laut Gutachter bereits polizeiliche Ermittlungen gegen K., die jedoch eingestellt werden.
Der Gutachter erlebt ihn bei einem ersten Treffen als wahnhaft, aber nicht völlig von der Realität abgekoppelt. K. habe seine Ex-Frau aus den Fängen einer Drogenmafia holen wollen. Auch im Vorfeld der Ereignisse in Rohrstorf habe er seine Medikamente teilweise abgesetzt. Ein Rückfall sei auch in Zukunft zu erwarten.
Verteidiger Rüdiger Proest bringt eine ambulante Therapie ins Gespräch. „Es ist die Frage, ob man nicht auch mit milderen Mitteln das Ziel erreicht“, gibt der Rechtsanwalt zu bedenken. K. selbst hat eingeräumt, manisch-depressiv zu sein. Auch einen Teil der Taten hat er eingeräumt. Den Brand habe er jedoch nicht gelegt, ihm sei eine Kerze aus der Hand gefallen. Er fragt nun, ob man denn alle Menschen mit seiner Erkrankung „wegsperren“ würde.
Gutachter Schmitz betont, dass neben den Medikamenten und einer Psychotherapie auch ein Rückfallvermeidungsplan erarbeitet werden müsse. „Die Einschätzung ist nicht, dass Sie eingeschlossen werden sollen, sondern Sie brauchen über die Medikation hinaus Behandlung, damit Sie die Erkankung in den Griff bekommen“, erklärt Schmitz. K. sei behandlungsbereit. Die Unterbringung könne später schrittweise geöffnet werden. stk