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Gesetzesänderung macht Windpark der UKA bei Altenmedingen möglich

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Von: Gerhard Sternitzke

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Windräder
Der Investor UKA will in Altenmedingen ab dem dritten Quartal 2023 vier neue Windräder errichten. © Sternitzke, Gerhard

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat in der Gemeinde Altenmedingen viel Staub aufgewirbelt: Die Richter verfügten im April vorigen Jahres einen Baustopp für den Windpark Bostelwiebeck, weil sie das Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Eddelstorfer Mühle beeinträchtigt sahen (AZ berichtete). Inzwischen plant der Investor UKA – das steht für Umweltgerechte Kraftanlagen – einen Baubeginn für die vier Windräder im dritten Quartal des Jahres, wie das Unternehmen auf AZ-Nachfrage mitteilt.

Altenmedingen/Bostelwiebeck – Unter anderem wegen der Lüneburger Entscheidung hat die alte schwarz-rote Landesregierung Paragraf sieben des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes geändert, so dass Ausnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien möglich sind. Bereits im Oktober hat das Gericht deshalb diesen Punkt fallen gelassen, bestätigt Gerichtssprecher Harald Kramer. Noch offen ist der Einwand einer nicht ausreichend hohen Rückbausicherung. Im Fall der bereits aufgestellten sechs Windräder des Bürgerwindparks Altenmedingen hat der Kläger, der Verein Naturschutzinitiative, seine Klage zurückgezogen.

„Wir sind deswegen sehr zuversichtlich, dass wir das Projekt umsetzen können“, sagt UKA-Sprecher Severin Senge. „Wir warten jetzt noch, bis wir Rechtssicherheit erhalten.“

Windräder mit 166 Meter Nabenhöhe

Geplant sind vier Windräder mit 166 Metern Nabenhöhe und 162 Metern Rotordurchmesser. Die Sechs-Megawatt-Anlagen sollen rechnerisch so viel Strom produzieren, wie 22 000 Drei-Personen-Haushalte verbrauchen. Der soll nicht nur Computer, Wärmepumpen und Autos antreiben, sondern auch den im 2,5-Kilometer-Radius umliegenden Gemeinden Altenmedingen, Römstedt und Dahlenburg finanziell zugutekommen.

Die beiden ersteren haben den Vertrag nach Paragraf 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz bereits unterschrieben. Die UKA zahlt nach einem Schlüssel 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Gemeinden aus.

„Das ist ein Instrument, um Akzeptanz zu schaffen“, erklärt Senge. Zusätzlich profierten die Kommunen von der Gewerbesteuer, die zu 70 Prozent am Standort der Anlagen gezahlt werde. Hauptsitz des Unternehmens UKA ist Meißen.

Gemeinde Altenmedingen erwartet 100 000 Euro jährlich von Windkraftfirma

Die Gemeinde Altenmedingen, in der 80 Prozent der Windfläche liegt, rechnet mit rund 100 000 Euro an freiwiligen Zahlungen im Jahr. „Das sind durchaus große Summen“, sagt Altenmedingens Bürgermeister Léonard Hyfing anerkennend. Die Gemeinde ist ohnehin aufgeschlossen für erneuerbare Energien. Die Akzeptanz sei gut. SAB-Wind plant zudem zwischen Altenmedingen und Römstedt einen Park mit zwölf Rädern. Baubeginn ist möglicherweise 2024.

„Der Rat ist grundsätzlich der Meinung, dass wir noch mehr Windparks haben wollen“, berichtet Hyfing. „Irgendwo müssen die erneuerbaren Energien herkommen. Vielleicht spielt dabei auch die Lage an der ehemaligen Castor-Strecke eine Rolle. Das prägt die Menschen“, fügt Hyfing hinzu.

Der Bürgermeister verweist auch auf die Zielvorgabe einer Landesstudie, die ein Wind-Ausbauziel von insgesamt 4,79 Prozent der Kreisfläche ausgeht. Das werde dann in Altenmedingen bereits erfüllt.

Auch die Projektierer von UKA sehen dadurch neue Möglichkeiten, wie Sprecher Severin Senge bestätigt: „Aufgrund der Zahlen prüfen wir, ob es weitere geeignete Gebiete gibt.“

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