„Wir sind alle hier empört“, sagt Monika Stochay. Schon in der Vergangenheit hätten Besitzer kleiner Hunde infolge eines früheren Vorfalls einen Bogen um das Grundstück gemacht, auf dem die beiden großen Hunde leben. „Jeder hat jetzt Angst.“ Die Besitzerin habe nach der Attacke „Entschuldigung“ gesagt und sich umgedreht.
Für das Veterinäramt des Landkreises Uelzen ist die Hundehalterin keine Unbekannte. „Dem Landkreis ist ein Beißzwischenfall aus dem Jahr 2019 bekannt, an dem ein Hund der betreffenden Tierhalterin beteiligt war“, teilt Landkreis-Sprecher Martin Theine auf AZ-Nachfrage mit. „Nach Prüfung des Falls wurde ein Erlaubnisverfahren zum Halten eines nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden als gefährlich eingestuften Hundes durchgeführt und die Haltung daraufhin mit entsprechenden Auflagen belegt.“
Derzeit prüft das Veterinäramt des Landkreies den noch genauen Sachverhalt der tödlichen Beißattacke auf Sharik. „Kurzfristige Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr sind eingeleitet“, berichtet Theine.
„Juristisch ist ein Hund als Sache zu werten“, erklärt Polizeisprecher Kai Richter auf AZ-Nachfrage. Deshalb sei ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet worden. „Es liegt ein Verstoß gegen das Hundegesetz vor. Es ist eine Ordnungswidrigkeit, weil ein entsprechend eingestufter Hund nicht an der Leine geführt wurde“, führt der Polizeisprecher aus.
Durchgeführt wird das Verfahren vom Veterinäramt, so Richter. „Wir haben parallel eine Gefährderansprache durchgeführt und die Hundehalterin auf die Rahmenbedingungen hingewiesen.“