Was Peter besonders ärgert, ist, dass die Gesetzesänderung erst erfolgt, nachdem der Wähler bereits entschieden hat. Frühere Bestrebungen, die Mindestgröße für Fraktionen auf drei Ratsleute heraufzusetzen, hätten die Regierungsparteien glücklicherweise nicht weiterverfolgt.
Bevor der Stadtrat berät und beschließt, werden die Themen in den Ausschüssen vorberaten. Die kleinen Parteien, die dort nicht zum Zuge kommen, erhalten lediglich ein Grundmandat – ohne Stimmrecht. Die Entscheidungen der Ausschüsse haben lediglich empfehlenden Charakter, der Stadtrat kann sich anders entscheiden. Es geht aber auch darum, mehr wahrgenommen zu werden, beharrt Peter.
Die Grünen sind trotz ihrer Verluste nicht betroffen. Dennoch sehen sie die Änderung grundsätzlich kritisch. „Wir empfinden, dass das unfair ist gegenüber den kleineren Parteien und Wählergemeinschaften“, sagt die Fraktionsvorsitzende Katja Schaefer-Andrae. „Gerade in den Kommunalparlamenten sind die wichtig. Das stärkt nicht das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler.“
Die Änderung sei bereits im Koalitionsvertrag festgehalten gewesen, betont der Suderburger Landtagsabgeordnete Jörg Hillmer. „Wichtig ist, dass die Ausschussbesetzung die Mehrheiten im Rat abbildet. Das geschieht nach D’Hondt sicher“, ist der CDU-Politiker überzeugt. Dass kleine Fraktionen leer ausgehen, sorge dafür, dass sie sich mit anderen zu Gruppen zusammenschließen, um Ausschusssitze zu erhalten. „Das ergibt stabilere Mehrheiten. Das ist ein durchaus erwünschter Effekt. Es gibt dann eine klarere Zuordnung von Mehrheit und Minderheit.“ Eine Benachteiligung kann er nicht erkennen. „Die wichtigen Entscheidungen trifft immer der Rat.“