Der Beschuldigte ist vorläufig in der Psychiatrie untergebracht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann im Zustand krankheitsbedingter Steuerungsunfähigkeit gehandelt hat. Das Sicherungsverfahren wird durchgeführt, wenn ein normales Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder dauernder Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten nicht infrage kommt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Einschätzung psychiatrischer Gutachter zur Gefährlichkeit des Beschuldigten sowie der Prognose für die Zukunft.
Fortsetzungstermine sind für den 12., 19., 24. und 26. Januar 2023 anberaumt. Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen, zum zweiten Tag vier und zum dritten Tag fünf Zeugen geladen.