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Kreis Uelzen: 200.000 Euro an Bußgeldern zu Corona-Verstößen

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Von: Norman Reuter

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Während der Lockdowns mussten Lokale geschlossen bleiben
Während der Lockdowns mussten Lokale geschlossen bleiben, Abstandsgebote eingehalten werden. © Peter Kneffel

Es enden die Schutzvorgaben zur Corona-Pandemie – vorerst zumindest. Drei Jahre lang hatten auch die Uelzener sich an Abstandsgebote, Maskenpflicht und mehr zu halten. Zahlen des Landkreises zeigen, das war nicht immer der Fall.

Uelzen/Landkreis – Abstandsgebote, Bewirtungsverbote, Maskenpflicht: In den drei zurückliegenden Jahren haben der Landkreis Uelzen und das Gesundheitsamt wegen Verstößen gegen Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie rund 1300 Verfahren eingeleitet. So geht es aus Antworten auf eine Anfrage der AZ hervor. Am Sonnabend enden vorerst bundesweit alle Schutzvorgaben im Kampf gegen das Corona-Virus.

Erinnert sei an die Vorgaben während der Lockdowns, wonach Geschäfte und Lokale geschlossen gehalten werden mussten, oder nur eine bestimmte Menge an Personen hineingelassen werden durften. Oder: Zusammenkünfte, ob nun an beliebten Treffpunkten im Freien oder aber im Privaten wurden beschränkt. Auch im Landkreis Uelzen wurde das von Mitarbeitern der Kommunen und der Polizei kontrolliert. Teilweise waren im Bundesgebiet auch Ausgangssperren erlassen worden.

Bund und Land erließen ab Frühjahr 2020 aufgrund der Infektionslagen immer wieder Verordnungen, in denen die Vorgaben festgehalten waren. Darin zu finden waren auch die Bußgeldbeträge, die Bürger und Betriebe zu zahlen hatten, wenn sie gegen die Corona-Regeln verstießen.

Im Landkreis Uelzen sind bei den eingeleiteten Verfahren zwischen März 2020 und Januar 2023 Bußgelder in Höhe von insgesamt circa 200 000 Euro verhängt worden.

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