In seinem Sonderbericht schildert der Referee, dass es in der 83. Minute durch den LSV-Spieler, „nachdem er persönliche Strafen (Gelb-Rot, Anmerkung der Redaktion) erhalten hatte“, ihm gegenüber „zu Tätlichkeiten kam“. Der Kreisspielausschuss beantragte daraufhin ein Sportgerichtsverfahren.
Die LSV und der beschuldigte 30-Jährige gaben trotz gerichtlicher Aufforderung keine Stellungnahme zu dem Vorfall ab. Der TuS Reppenstedt hingegen habe die Schilderung des Schiedsrichters bestätigt, erklärte das Gericht. Demnach habe der Lüneburger „nach dem Abbruch Spieler und Verantwortliche des TuS Reppenstedt ebenfalls tätlich angegriffen und bedroht“.
Der Unparteiische betonte, dass „beide Vereine sich darum bemüht haben“, ihn zu schützen und sich der Trainer der LSV bei ihm „für den Spieler entschuldigt hat“.
Das Kreissportgericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Schiedsrichter von dem LSV-Akteur tätlich angegriffen wurde, „indem er diesen mit beiden Händen gegen den Oberkörper schubste und ihm ins Gesicht griff“. Zudem bedrohte der Rotsünder den Spielleiter mit Mord, erklärt der Vorsitzende.
Aus Sicht des Gerichts ist eine Tätlichkeit und Bedrohung gegenüber dem besonders zu schützenden Schiedsrichter „härter zu bestrafen als unter Spielern“. Zur Strafbemessung „kommen noch die Tätlichkeit und Bedrohung gegenüber Spieler und Verantwortlichem des TuS Reppenstedt hinzu“. Somit handele es sich „um zwei aufeinanderfolgende Vergehen“. Die Rechts- und Verfahrensordnung sieht für Bedrohungen eine Sperre von zwei Wochen bis zu sechs Monaten vor, für Tätlichkeiten zwei Wochen bis zu einem Jahr, gegebenenfalls Antrag auf Ausschluss aus dem Verband auf Zeit oder auf Dauer. In der Urteilsbegründung heißt es: „Das Sportgericht sieht hier die ausgesprochene Sperrstrafe von neun Monaten als notwendig und ausreichend sanktioniert an.