Mieterhöhung: So überteuert sind Deutschlands Metropolen
Horrende Mietpreise in Metropolen: Welche Städte zu den teuersten Deutschlands gehören, erfahren Sie hier.
Es ist kein Geheimnis, dass die Mietpreise in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen sind. Besonders Deutschlands Metropolen sind von steigenden Mieten betroffen. Aber Mieterinnen und Mieter müssen Mieterhöhungen nicht immer widerstandslos hinnehmen. Das Verbraucherrechtsportal Conny Legal, das sich mit Mietrecht auseinandersetzt, hat die Top 8 der überteuersten Großstädte Deutschlands gekürt.
In diesen Städten in Deutschland wird durchschnittlich zu viel Miete bezahlt
Es gibt Vermieter, die sich nicht an die in §556d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgeschriebene Mietpreisbremse halten und zu hohe Mieten verlangen. Das Verbraucherrechtsportal Conny Legal hat die Top 8 der Städte herausgefiltert, in denen 2021 am meisten eingespart werden konnte. Auf Platz 1 liegt mit durchschnittlich 503 € monatliche Mieteinsparung unangefochten Düsseldorf. Platz 2 mit einer Ersparnis von im Schnitt 346 € ist Köln, dicht gefolgt von München mit 339 €, Hamburg mit 308 € und Berlin mit 304 €. In Stuttgart konnten dank Conny Legal durchschnittlich 290 € Monatsmiete eingespart werden, in Frankfurt 252 € und in Hannover waren es immerhin noch 201 €.
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Experte des Verbraucherrechtsportals Conny Legal warnt davor, Mieterhöhungen ungeprüft zuzustimmen
Der Rechtsanwalt und Geschäftsführer vom Verbraucherrechtsportal Conny Legal Dr. Daniel Halmer warnt ausdrücklich davor, einer Mieterhöhung zuzustimmen, ohne sie vorher von einem Experten überprüfen zu lassen. Auch eine Zahlung der neuen Miete gelte bereits als Zustimmung:
„Wenn Mieter der Erhöhung ihrer Miete einmal zugestimmt haben, lässt sich eine unrechtmäßige Erhöhung nur schwer rückgängig machen. Mieter haben nach Erhalt des Schreibens in der Regel eine Frist von mindestens zwei Monaten, um die Erhöhung prüfen zu lassen, bevor der Vermieter Klage zur Durchsetzung einreichen kann.“
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Diese Gründe können eine Mietminderung rechtfertigen
Grundvoraussetzung dafür, dass eine Mietminderung durchgesetzt werden kann, ist zunächst einmal, dass der Mieter oder die Mieterin den Mangel an der Mietsache nicht selbst verursacht hat. Außerdem darf der Grund laut § 536 Abs. 1 BGB nicht schon beim Abschluss des Mietvertrags bekannt gewesen sein.
- Schimmel
- Feuchtigkeit
- Heizungsausfall oder Heizung heizt nicht ausreichend
- Unzureichende Kalt- oder Warmwasserversorgung
- Lärm
- Ungeziefer
- Falsche Wohnfläche im Mietvertrag
- Wasserschaden
- Defekter Fahrstuhl
- Beeinträchtigungen durch Baustellen
- fehlende Lüftung/ Fenster im Bad
- Haustür nicht abschließbar
- Zugluft / undichte Türen oder Fenster
- fehlende Rauchmelder
- Schäden an der Bausubstanz
- Mängel an der angemieteten Garage
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Zudem sind Mieterinnen und Mieter dazu verpflichtet, die Mängel unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Beschreiben Sie die Gründe für die Mietminderung genau und lassen Sie sie am besten von einem Gutachter nachweisen. So wird Ihr Vermieter dazu aufgefordert, die Mängel an der Wohnung zu beseitigen. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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