Gerichtsurteil: Lohn darf davon nicht von Verhandlungsgeschick beeinflusst werden
Frauen haben Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie Männer. Das gilt auch, wenn diese ein höheres Gehalt ausgehandelt haben. Das hat Bundesarbeitsgericht entschieden.
Das Gehalt ist Verhandlungssache – vielleicht haben Sie das auch schon einmal gehört? Dieser Grundsatz kann jetzt nicht mehr so einfach durchgesetzt werden. Das Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG) hat entschieden: Frauen dürfen nicht schlechter bezahlt werden, nur weil Männer höhere Gehaltsforderungen durchsetzen konnten. Eine ungleiche Bezahlung sei sonst eine verbotene Diskriminierung wegen des Geschlechts.
Gehaltsverhandlung: Lohn darf davon nicht von Verhandlungsgeschick beeinflusst werden

Eine Mitarbeiterin eines Metallunternehmens hatte geklagt, dass ein Kollege nach Einführung eines Tarifvertrages etwa 500 Euro mehr Gehalt erhalten habe. Ebenso soll der Kollege mehr Gehalt in der Probezeit bekommen haben. Sie habe sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt gefühlt und verlangte eine höhere Vergütung und einen Lohnnachschlag, informiert die Tagesschau. Der Arbeitgeber soll den Unterschied mit einem besseren Verhandlungsgeschick des Mannes begründet haben, vorab sei der Mitarbeiterin und dem Mitarbeiter das gleiche Angebot gemacht worden. Das Bundesarbeitsgericht folgte der Argumentation nicht.
Der Klägerin wurden 14.500 Euro entgangener Lohn und eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen.
Die Richterin Anja Schlewing sagte, der Arbeitgeber habe „die Klägerin aufgrund des Geschlechts benachteiligt“. Wenn Frauen und Männer bei gleicher Tätigkeit unterschiedlich bezahlt würden, lege es die Vermutung nahe, dass dies aufgrund des Geschlechts geschehe.
Gehaltsunterschied zwischen Mann und Frau – ein Urteil im Sinne des Gender-Pay-Gaps
Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist nicht nur für die Klägerin ein Erfolgserlebnis – auch für alle Frauen kann es ein weiterer Schritt zur Angleichung der Löhne zwischen den Geschlechtern sein. Für das Jahr 2022 hat das Statistische Bundesamt einen bereinigten Gender-Pay-Gap von sieben Prozent ermittelt. Dies bedeute, dass sieben Prozent der Frauen trotz gleicher Tätigkeit, gleicher Qualifikation und gleiche Erwerbsbiografie weniger Gehalt bekämen.
Vergleichbarer Lohn per Gesetz? Das Entgelttransparenzgesetz sollte das leisten
Ein bisschen Transparenz in Sachen Gehalt und Lohn soll das Entgelttransparenzgesetz in Deutschland bringen. Dieses wurde 2017 beschlossen. Es gewährt teilweise eine Transparenz des Lohndurchschnitts. Gewährt wird ein Mittelwert des Lohns der männlichen Kollegen, wenn es mindestens sechs vergleichbare männliche Kollegen im Betrieb gebe. Ebenso muss das Unternehmen mindestens 200 Beschäftigte haben. Einige Anwältinnen und Anwälte nennen das Gesetz daher unter der Hand „Frauenveräppelungsgesetz“, wie der Stern informiert.