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Arbeitsunfall: Hin- und Rückweg sind versichert – Was Sie wissen müssen

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Von: Carina Blumenroth

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Verletzungen sind schnell einmal passiert – auch bei der Arbeit. Doch wann ist es eigentlich ein Arbeitsunfall und was müssen Sie als Arbeitnehmer wissen?

An großen Maschinen oder im Büro, Unfälle bei der Arbeit sind keine Seltenheit. Wann ein Unfall jedoch als Arbeitsunfall eingestuft wird, ist nicht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern klar. Wie Sie bei mittelschweren und schweren Verletzungen bei der Arbeit vorgehen müssen und wer für die Kosten aufkommt.

Arbeitsunfall: Es muss nicht immer direkt an Ihrem Arbeitsplatz passieren

Ein Mann im Anzug ist mit dem Fahrrad gestürzt
Auf dem Weg in die Arbeit ist es schnell passiert – doch wer steht für den Unfall gerade? © NomadSoul/Imago

Damit ein Arbeitsunfall als solcher eingestuft wird, muss dieser nicht direkt an Ihrem Arbeitsplatz passieren. Es gibt auch weitere Fälle, in denen ein Arbeitsunfall möglich ist.

Quelle: Arbeitsabc, Stand: 19.02.2023

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Arbeitsunfall: Welche Schritte müssen Sie beachten?

Wenn die Möglichkeit eines Arbeitsunfalls besteht, wird in der Regel ein sogenannter Durchgangsarzt hinzugezogen, dieser trifft alle wichtigen Entscheidungen für das weitere Verfahren. Sollte die Verletzung schlimmer sein und Sie sind als Folge mehr als drei Tage arbeitsunfähig, wird die zuständige Berufsgenossenschaft hinzugezogen. Die Unfallversicherung prüft im Anschluss, ob die Kriterien für einen Arbeitsunfall erfüllt sind. Dies geschieht unter anderem durch die Befragung von Zeugen, die das Unfallgeschehen rekonstruieren können.

Wer übernimmt die Kosten für einen Arbeitsunfall?

Innerhalb von sechs Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber ganz normal Krankengeld in Form einer Lohnfortzahlung, informiert die Deutsche Familienversicherung. Nach den sechs Wochen werden die Kosten von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Sie erhalten sogenanntes Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird. Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Bruttolohns, abgezogen werden die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Unfälle auf Firmenfeiern oder Dienstreisen?

Ist eine Firmenfeier geplant und Sie als Arbeitnehmer erleiden dabei einen Unfall, dann gilt dieser ebenso als Arbeitsunfall. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmensleitung die Feier veranstaltet, fördert und selbst an der Feier teilnimmt, informiert das Portal Haufe. Nehmen Sie Freunde oder Familienangehörige auf die Feier mit und die werden verletzt, gilt kein Arbeitsunfall. Sind betriebliche Ausflüge von Kleingruppen des Unternehmens geplant, sind diese unfallversichert. Sollten Sie auf Dienstreisen sein, sind alle Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufs stehen, versichert. Erkunden Sie den Ort privat, beispielsweise bei Sightseeing-Tour, gelten mögliche Unfälle nicht als Arbeitsunfall.

Wirkt sich Alkohol auf mögliche Arbeitsunfälle aus?

Achtung bei Alkohol – sollte aufgrund des hohen Alkoholpegels ein Wegeunfall geschehen, kann dies den Versicherungsschutz gefährden. Kann festgestellt werden, dass ein Unfall nur wegen des Alkohols geschehen ist, wird dieser nicht als Arbeitsunfall gewertet.

Arbeitsunfall bei der Arbeit: Was gilt nicht?

Nicht alle Unfälle, die am Arbeitsplatz geschehen, werden als Arbeitsunfall eingestuft. Wenn Sie beispielsweise einen Herzinfarkt am Schreibtisch erleiden, wird davon ausgegangen, dass dies zufällig während der versicherten Tätigkeit geschehen ist, informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Auch Sachschäden infolge eines Arbeitsunfalls werden in der Regel nicht übernommen. Ausnahmen könne es geben, wenn Hilfsmittel, wie eine Brille, durch den Arbeitsunfall beschädigt wurden.

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