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Haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung: Winterdienst ist steuerlich absetzbar

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Von: Larissa Strohbusch

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Menschen mit Herzproblemen sollten auf das Schnee-Schippen lieber verzichten. (Symbolfoto)
Wer andere für sich den Schnee räumen lässt, bekommt sogar noch Geld in der Steuerklärung zurück. (Symbolfoto) © Imago

Schnee räumen ist eine lästige Angelegenheit. Lassen Sie es einfach: Wenn Sie andere für diese Aufgabe bezahlen, bekommen Sie sogar noch Geld zurück.

Der Zugang zum eigenen Haus, aber oft auch der Gehweg davor: Wenn Schnee liegt, müssen Sie dafür sorgen, dass die Wege frei sind. Vielleicht können Sie diese Arbeiten allerdings nicht selbst erledigen, das übernimmt der Hausmeister Ihrer Wohnanlage oder möglicherweise haben Sie auch schlichtweg keine Lust dazu – kurzum: In vielen Fällen wird jemand dafür engagiert, der die Arbeit für Sie macht. Wussten Sie schon, dass Sie das von der Steuer absetzen können? 

Der Winterdienst ist eine haushaltsnahe Dienstleistung

Putzen, Gartenpflege oder eben auch Schnee räumen: Tätigkeiten in und um den Haushalt, die Sie auch selbst erledigen könnten, nennen sich „haushaltsnahe Dienstleistungen“. Geben Sie diese gegen Geld in Auftrag, können Sie das von der Steuer absetzen. Früher galt dies nur für das eigene Grundstück – diese Regel wurde jedoch 2014 für unzulässig erklärt. Nun können Sie auch Geld zurückerhalten, wenn der Winterdienst den Gehweg für Sie räumt. Das gilt natürlich nicht nur für Grundbesitzer, sondern auch für Mieter: Rechnen Sie die Nebenkosten in der Steuererklärung ab, zählen auch die haushaltsnahen Dienste wie die Treppenreinigung und der Winterdienst dazu. 

Winterdienst von der Steuer absetzen: So geht’s

Der Winterdienst ist steuerlich absetzbar. Das geht sogar ganz einfach und kostenlos, wenn Sie das Steuerprogramm Elster dafür nutzen. Wichtig ist, dass Sie sich eine detaillierte Rechnung geben lassen, die alle Kosten auflistet, und den Betrag überweisen und nicht bar zahlen. Diese Rechnung müssen Sie beim Finanzamt nicht direkt einreichen, aber Sie sollten sie aufheben. Dafür gilt die Belegvorhaltepflicht.

Sie können den Arbeitslohn, die Anfahrts- und Maschinenkosten sowie Material wie Streugut von der Steuer absetzen. Bei Unternehmern fällt das unter Betriebsausgaben. Das Material zählt bei Vermietern als Werbungskosten. Grundsätzlich sind bis zu 20 Prozent der Kosten abzugsfähig. Wer 1.000 Euro ausgibt, erhält also 200 Euro bei der Steuererklärung zurück. Die Obergrenze für den Winterdienst liegt allerdings bei 4.000 Euro. Insgesamt können für haushaltsnahe Dienstleistungen maximal 20.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden.

Verschenken Sie kein Geld bei der Steuererklärung

Die Steuererklärung ist für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Experten erklären, worauf Sie achten müssen, um optimal entlastet zu werden. Übrigens muss nicht jeder eine Steuererklärung abgeben. Für einige Menschen ist die Steuererklärung freiwillig – sie dennoch einzureichen lohnt sich allerdings in den meisten Fällen finanziell und Sie bekommen jede Menge Geld zurück.

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