Steuererklärung für Studierende – in diesen Fällen lohnt es sich
Wann es sich für Studierende lohnt, freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben, erfahren Sie hier.
Es gibt Fälle, in denen Studierende dazu verpflichtet sind, fristgerecht ihre Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Einem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zufolge ist das beispielsweise dann der Fall, wenn man mehr als den aktuell geltenden Grundfreibetrag von 10.347 Euro (zum Vergleich: 2021 lag der Grundfreibetrag bei 9.744 Euro) verdient.
Dem Bericht der VLH nach kann es sich aber auch lohnen, als Studierende bzw. Studierender freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Erfahren Sie hier, was Sie während des Studiums alles von der Steuer absetzen können.
Wann muss man als Student bzw. Studentin eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?
Wie bereits erwähnt, müssen Studierende, die den Grundfreibetrag überschreiten, eine Steuererklärung abgeben. Das kann entweder durch eine selbstständige bzw. freiberufliche Tätigkeit, oder aber aufgrund von Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen der Fall sein. Auch wenn Sie als Student bzw. Studentin bei mehreren Arbeitgebern Lohn oder Gehalt beziehen, wird die Steuererklärung fällig.

Zuständig ist dem Bericht nach das Finanzamt in der Stadt oder dem Landkreis, in dem Sie Ihren gemeldeten Wohnsitz haben. Also unabhängig davon, wo sich die Universität oder die Fachhochschule, an der Sie studieren, befindet.
Übrigens:
Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, ist nicht an die üblichen Fristen gebunden. Bis zu vier Jahre rückwirkend kann sie beim Finanzamt eingereicht werden.
Dann lohnt es sich für Studierende, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hat zusammengetragen, in welchen Fällen es sich für Studierende lohnen kann, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben:
- Miete
- Fahrtkosten
- Ausbildungskosten wie Studiengebühren, Arbeitsmittel, Computer, Fachliteratur etc.
- Zinsen für einen Bildungskredit
- Auslandssemester/Auslandspraktikum
- Versicherungen wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Haftpflichtversicherung oder Zahnzusatzversicherung
Wussten Sie schon, dass man auch Kosten für den Schornsteinfeger von der Steuer absetzen kann?
Aufgepasst!
Auch wenn der Steuererklärung keine Belege mehr beigefügt werden müssen, kann das Finanzamt Nachweise einfordern. Deshalb sollten Sie Ihre Unterlagen gewissenhaft pflegen und sämtliche Belege gut aufbewahren.
Unterhalt der Eltern zählt nicht zu den Einkünften von Studierenden
Studierende, die eine Steuererklärung abgeben – egal ob freiwillig oder verpflichtend – müssen neben den Ausgaben auch ihre Einkünfte offenlegen. Unterhaltszahlungen der Eltern gehören laut VLH allerdings nicht dazu und sind dementsprechend auch nicht steuerpflichtig. Wann es sich lohnt, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, lesen Sie hier. (jn)